Datenschutzbeauftragter

Vertrag über die Erstellung einer Kundendatenbank und einer SaaS-Lizenz sowie zugehöriger Dienstleistungen

PRÄAMBEL

Folgendes wurde bereits zuvor festgestellt: :

Der Auftraggeber ist ein Unternehmen , das Dienstleistungen für alle Fachleute anbietet oder Produkte an diese verkauft, unabhängig von der Unternehmensgröße.

Magileads Anbieter einer Plattform , die im SaaS-Modus verfügbar ist (Anwendungen, die auf den Servern des Unternehmens in Frankreich gehostet werden und von den Kunden über das Internet aus der Ferne zugänglich sind), einschließlich Tools zum Aufbau einer globalen Datenbank von Fachkräften über die Social-Media-Konten des Kunden.

Der Anbieter bestätigt, vom Kunden alle Informationen erhalten zu haben, die erforderlich sind, um die Bedürfnisse und Einschränkungen des Kunden sowie dessen Umfeld zu beurteilen, bevor er seine Fähigkeit bestätigt, eine Lösung und damit verbundene Dienstleistungen bereitzustellen, die diesen Bedürfnissen und Einschränkungen entsprechen.

Beide Parteien vereinbaren ausdrücklich die Zusammenarbeit und den Austausch aller für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen. Darüber hinaus wird der Dienstleister in seiner Funktion als Marketingexperte und im Rahmen seiner Beratungspflicht dem Kunden alle Empfehlungen geben, die erforderlich sind, um dessen Entscheidungen zu optimieren und auf etwaige neue Bedürfnisse des Kunden im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Vereinbarung einzugehen.

In diesem Sinne und nach einer Verhandlungsphase haben die Parteien die Bedingungen dieses Vertrags vereinbart.

Nach Darlegung dieser Punkte wurde Folgendes vereinbart:

  1.  DEFINITIONEN

 Begriffe, die im Vertrag mit einem Großbuchstaben beginnen, haben, unabhängig davon, ob sie im Singular oder Plural verwendet werden, die nachstehend angegebene Bedeutung.

Der Begriff „Kunde“ bezeichnet die juristische Person, die diesen Vertrag unterzeichnet und die Lösung im Rahmen dieses Vertrags nutzt.

Die Tools von MAGILEADS ermöglichen die Kundengewinnung aus Datenbanken mit persönlichen Informationen von B2B-Kontakten, die über die Konten des Kunden auf Plattformen wie LinkedIn oder Google Maps gesammelt werden.

Die Dokumentation umfasst die Benutzer- und Betriebsdokumentation der Lösung, einschließlich Aktualisierungen während der gesamten Vertragslaufzeit. Sie wird in Papierform und elektronisch, in Französisch und/oder Englisch bereitgestellt. Der Kunde darf die Dokumentation für interne Zwecke frei kopieren und an Dritte weitergeben, die die Lösung im Auftrag des Kunden nutzen, sofern diese einer Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegen.

Personenbezogene Daten sind alle Daten, die in irgendeiner Form, direkt oder indirekt, die Identifizierung der betroffenen natürlichen Personen ermöglichen, unabhängig davon, ob die Verarbeitung von einer natürlichen oder juristischen Person durchgeführt wird.

Die Betriebsumgebung bezeichnet die Ausrüstung und Betriebssysteme, die als Voraussetzungen erforderlich sind, damit Benutzer auf die Lösung zugreifen und sie nutzen können.

Mit Kennungen sind sowohl die Benutzerkennung („Login“) als auch das Anmeldepasswort („Passwort“) gemeint, die dem Benutzer den Zugriff auf die Lösung ermöglichen.

Unter Vorfall versteht man jeden Konstruktions- oder Konformitätsmangel der Lösung und/oder jede Fehlfunktion der im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienstleistungen, wie etwa Fehler, Störungen, Ausfälle, Unzulänglichkeiten oder Leistungsverschlechterungen, die sich insbesondere durch Schwierigkeiten beim Betrieb der Lösung und/oder beim Zugriff auf die Lösung und/oder durch Verarbeitungsfehler äußern.

Service Levels beziehen sich auf die minimal zu erwartende Leistung der Lösung und der Dienste, wie z. B. Reaktionszeit, Verfügbarkeit usw., sowie auf die Reaktions- und Korrekturzeiten bei Störungen.

„Leistungen/Liefergegenstände“ bezieht sich auf alle Dienstleistungen, die der Anbieter im SaaS-Modus gemäß dieser Vereinbarung erbringt.

Die Lösung bezeichnet die Leadgenerierungs- und -akquise-Plattform, die als SaaS-Lösung (Anwendung auf den Servern des Anbieters, von Kunden per Internet fernzugänglich) verfügbar ist. Sie umfasst auch Tools zur Datenbankerstellung über die Social-Media-Konten des Kunden. Die Lösung beinhaltet alle Updates und neuen Versionen der Lösung sowie alle vom Kunden erstellten Datenbankaktualisierungen.

Mit Spezifikationen sind die funktionalen und technischen Spezifikationen der Lösung gemeint, wie sie in absteigender Reihenfolge ihrer Priorität in (i) der Lösungspräsentation und (ii) der Dokumentation beschrieben sind.

Ein Informationssystem bezeichnet einen organisierten Satz von Ressourcen, der insbesondere aus allen Einrichtungen, physischen Anlagen, Computern und deren Peripheriegeräten, Software, Datenspeichergeräten, Netzwerkgeräten und Datensicherungseinrichtungen besteht und unter anderem die Erfassung, Gruppierung, Klärung, Sicherung, Verarbeitung und Verbreitung von Informationen ermöglicht, einschließlich Telefonie- und Videokonferenzdiensten:

  • unabhängig davon, ob es sich um das Eigentum dieser Partei handelt oder nicht,
  • unabhängig davon, ob es von einem Drittanbieter verwaltet wird und ob es dazu dient, der betroffenen Partei gehostete IT-Dienstleistungen, Einrichtungen und Anwendungen bereitzustellen oder die Verarbeitung, Wartung, das Hosting oder die Speicherung der IT-Daten der betroffenen Partei im Rahmen eines mit dieser Partei abgeschlossenen Vertrags über die Erbringung dieser Dienstleistungen sicherzustellen.

Und ganz allgemein jedes System (intern oder extern), das für das ordnungsgemäße Funktionieren der Informationssysteme der betreffenden Partei erforderlich ist (wie z. B. Klimaanlage, Stromversorgung).

Benutzer bezeichnet jede Person (Vertreter, festangestellter oder befristeter Mitarbeiter, Berater, externer Dienstleister usw.), die vom Auftraggeber gemäß den Vertragsbedingungen berechtigt ist, im Namen des Auftraggebers auf die Lösung und die Dienstleistungen zuzugreifen und diese zu nutzen.

  1. OBJEKT

 Zweck des Vertrags ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen der Anbieter dem Kunden die Lösung zur Verfügung stellt und den Nutzern in diesem Zusammenhang das Recht einräumt, die Lösung zu nutzen und die damit verbundenen Dienstleistungen zu erbringen.

  1. VERTRAGSDOKUMENTE

 Der Vertrag besteht aus den folgenden Vertragsdokumenten, die in absteigender hierarchischer Reihenfolge ihrer rechtlichen Bedeutung aufgeführt sind: (i) dieses Dokument (einschließlich seiner Präambel).

Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer oder mehreren Bestimmungen dieser Dokumente hat das übergeordnete Dokument Vorrang, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Diese Vereinbarung ersetzt die zuvor veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen einer schriftlichen, von den Vertretern der Parteien unterzeichneten Ergänzung.

  1. LEISTUNGSERBRINGUNG

4.1 Art der Verpflichtung des Anbieters

Der Anbieter verpflichtet sich im Rahmen einer Ergebnisverpflichtung, die auf seiner SaaS-Plattform für Vertriebsakquise-Tools unter https://application.magileads.io/ .

In dieser Funktion stellt der Anbieter den Dienstleistungen die materiellen und personellen Ressourcen zur Verfügung, die es ihm ermöglichen, die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag und dem Preis der Dienstleistungen zu erbringen.

Der Anbieter verpflichtet sich außerdem, dem Kunden gegenüber stets loyal zu handeln und ihm während der gesamten Vertragslaufzeit in seiner Eigenschaft als professioneller SaaS-Anbieter alle für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Optimierung dieser Lösungsart notwendigen Hinweise und Warnungen zu geben, einschließlich solcher zu den Grenzen der Lösung (zum Beispiel in Bezug auf Funktionalitäten oder Volumen).

4.2 Inhalt der Dienstleistungen

Der Anbieter verpflichtet sich zur Erbringung der folgenden Dienstleistungen: Bereitstellung einer SaaS-Plattform für die digitale Kundengewinnung einschließlich einer B2B-Datenbank, eines E-Mail-Versandservers, eines LinkedIn-Verbindungsautomatisierungsdienstes, eines E-Mail- und LinkedIn-Aktionsautomatisierungsmoduls, umfassender Statistiken über die Interaktionen mit potenziellen Kunden sowie Zugang zu einem PMR-System (Personally Responsible Mobility)

  • unbegrenztem Zugriff auf unsere B2B-Kontaktlisten-Erstellungstools, Kontaktfunktion, E-Mail, LinkedIn-Automatisierung, SMS, VMS und Display-Automatisierung sowie statistische Analyse, PRM (mit der Möglichkeit der Anbindung über API an Ihr CRM)
  • Automatische Erkennung von Aircall, Ringover… über die Telefonnummer des Kontakts im Magileads PRM
  • Zugang zu Tools zur Erstellung globaler B2B-Datenlisten, einschließlich Informationen von Plattformen wie LinkedIn oder Google Maps, die über die Social-Media-Konten des Kunden abgerufen werden.
  • Integration Ihrer SMTP-Client-Konten + Ihrer LinkedIn-Konten + Google
  • Tägliche Kapazität von 200 LinkedIn-Interaktionen: 1 Interaktion = 1 Einladung oder eine gesendete Nachricht oder ein Besuch auf dem Profil des potenziellen Kunden, abhängig von den Beschränkungen Ihres LinkedIn- oder Sales Navigator-Kontos.
  • Zugriff auf unsere globale E-Mail-Routing-Infrastruktur
  • Unbegrenzte Kampagnenverwaltung
  • Unterstützung durch einen Magileads-Projektmanager bei der Einrichtung des Magileads-Kontos
  • Zentralisierte Mehrbenutzerverwaltung
  • Die Magileads-Lösung ist als White-Label-Lösung mit Ihrem individuellen Branding erhältlich
4.3 Qualität der Dienstleistungen
  • Einhaltung der Service-Levels

https://r.mlurl.fr/HS6392  festgelegten Service-Levels einzuhalten , um insbesondere die Qualität und Kontinuität der Dienstleistungen sowie die Verfügbarkeit der Lösung und der Kundendatenbank zu gewährleisten.

Diese Spezifikation wird anhand definierter und quantifizierter Ergebnisse in Form von Serviceindikatoren ausgedrückt. Jedem Indikator ist ein objektiver und messbarer Wert zugeordnet, der von den Parteien vereinbart wurde und das vom Kunden erwartete Leistungsniveau repräsentiert. Abweichungen zwischen den Zielwerten und den tatsächlichen Ergebnissen werden gemessen. Ergibt diese Messung, dass der Anbieter die vereinbarten Service-Levels nicht einhält, wird er entsprechend sanktioniert.

Um dem Kunden die Kontrolle über die durchgeführten Service-Level-Messungen sowie die Relevanz der verwendeten Indikatoren zu ermöglichen, verpflichtet sich der Anbieter, dem Kunden gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen die notwendigen Mess- und Überwachungsinstrumente wie Dashboards und Aktivitätsberichte zur Verfügung zu stellen.

4.3.2 Entwicklung der Servicelevel und Aktualisierung der Indikatoren

Auf Grundlage der durchgeführten Service-Level-Messungen schlägt der Anbieter Korrekturmaßnahmen vor und setzt diese um, um die Service-Level zu erreichen und kontinuierlich zu verbessern. Die Service-Level können im Rahmen der Governance-Struktur auch angepasst werden, wenn sie sich während der Leistungserbringung als unzureichend oder nicht den Bedürfnissen des Kunden entsprechend erweisen.

Im Zuge einer Weiterentwicklung der Service-Levels oder falls sich ein Indikator als irrelevant erweist, vereinbaren die Parteien, die Liste der verschiedenen Indikatoren im Rahmen der Governance zu aktualisieren, um die Berechnungsmethoden zu klären und zu verfeinern, das Berichtssystem zu erweitern und die Indikatoren an die Weiterentwicklungen der Lösung sowie an die Bedürfnisse und Einschränkungen des Kunden anzupassen.

  1. GARANTIEN

 5.1 Garantien des Anbieters

Der Anbieter garantiert für die gesamte Vertragslaufzeit:

  • die Übereinstimmung der Lösung und der Kundendatenbank mit den für den Funktionsbereich der Lösung geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie deren Weiterentwicklung;
  • die Verfügbarkeit des Zugangs zur Lösung und den Tools zum Aufbau der Kundendatenbanken über die Social-Media-Konten des Kunden;
  • die physische und logische Sicherheit der Lösung und der Kundendatenbank sowie die Wahrung der Integrität und Vertraulichkeit der in der Kundendatenbank enthaltenen personenbezogenen Daten;
  • die Erbringung von Dienstleistungen gemäß den Service-Level-Vereinbarungen;
  • um jede Fehlfunktion oder Anomalie, die die Lösung betrifft, so schnell wie möglich und ohne zusätzliche Kosten zu beheben.
5.2 Garantien des Kunden

Der Auftraggeber garantiert für die gesamte Vertragslaufzeit:

  • Nutzen Sie die Lösung gemäß der vom Anbieter bereitgestellten Dokumentation
  • Die angeforderten oder für die Erbringung der Dienstleistungen notwendigen Informationen übermitteln;
  • Die Lösung darf nicht zur Verbreitung von Inhalten verwendet werden, die gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen oder illegale, bedrohliche, beleidigende, verleumderische, obszöne, pornografische, blasphemische oder anderweitig anstößige Informationen darstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, jegliche Übertragung, die eine Straftat darstellt oder dazu anstiftet, eine zivilrechtliche Haftung nach sich zieht oder auf sonstige Weise gegen französisches Recht verstößt.
  1. GEISTIGES EIGENTUM

 6.1 Lizenz zur Lösungsnutzung

Der Anbieter ist und bleibt Inhaber der geistigen Eigentumsrechte an der dem Kunden und seinen Nutzern zur Verfügung gestellten Lösung und gewährt dem Kunden und seinen Nutzern eine Lizenz zur Nutzung gemäß den nachstehend definierten Bedingungen.

Der Anbieter gewährt dem Kunden und den Nutzern weltweit und für die Dauer dieses Vertrags nicht-exklusiv das Recht, die Lösung für interne Zwecke über die den Nutzern bereitgestellten Zugangsdaten gegen Entgelt der Dienstleistungen zu nutzen. Die Nutzung ist ohne jegliche Beschränkung, weder hinsichtlich der Anzahl der Nutzer noch der gleichzeitigen Verbindungen, gestattet, es sei denn, solche Beschränkungen sind ausdrücklich als Berechnungsgrundlage für den Preis der Dienstleistungen festgelegt. Jede andere, in diesem Vertrag nicht ausdrücklich vorgesehene Beschränkung ist dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Lösung gegenüber nicht durchsetzbar.

Das Nutzungsrecht bedeutet das Recht, die Lösung darzustellen und anzuzeigen sowie alle oder einen Teil der Funktionalitäten der Lösung gemäß ihrem Zweck im SaaS-Modus über eine Verbindung zu einem elektronischen Kommunikationsnetz fernzusteuern.

Der Kunde kann Dritten den Zugriff auf und die Nutzung der Lösung als Benutzer gestatten, vorausgesetzt, dass diese Dritten vom Kunden mit der Ausführung von Aufgaben im Namen des Kunden betraut wurden, die den Zugriff auf und/oder die Nutzung der Lösung erfordern, und vorausgesetzt, dass diese Dritten an eine Vertraulichkeitsvereinbarung gebunden sind und die Bestimmungen dieser Lizenz einhalten.

Im Allgemeinen werden die Benutzer vom Auftraggeber bestimmt, ohne dass der Anbieter ein Aufsichtsrecht hat oder der Auftraggeber verpflichtet ist, den Anbieter über die vom Auftraggeber zum Zugriff auf und/oder zur Nutzung der Lösung autorisierten Benutzer zu informieren, vorausgesetzt, die Nutzung der Lösung erfolgt in Übereinstimmung mit der im Rahmen des Vertrags gewährten Lizenz.

Dem Kunden und seinen Nutzern werden keine anderen als die in diesem Artikel ausdrücklich genannten Rechte eingeräumt. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Lösung zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen oder weiterzugeben oder als Dienstleistungsbüro oder kommerzieller SaaS-Anbieter aufzutreten.

6.2 Know-how

Die Parteien behalten das Eigentum an ihrem jeweiligen Know-how, ihren Techniken, Konzepten, Methoden und Erfahrungen, die sie während der Ausführung des Vertrags oder anderweitig erworben haben.

6.3 Gewährleistung gegen Zwangsräumung

Der Anbieter garantiert dem Kunden die ungestörte Nutzung der Lösung und erklärt, dass die Lösung weder ganz noch teilweise Rechte Dritter verletzt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Patente, Marken und Geschäftsgeheimnisse).

In dieser Funktion verpflichtet sich der Anbieter, den Kunden gegen tatsächliche oder vermeintliche Ansprüche Dritter im In- und Ausland im Zusammenhang mit der Lösung zu verteidigen und den Kunden von allen Folgen freizustellen, die sich aus solchen Klagen ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verfahrenskosten, Anwaltskosten, Gerichtskosten und Schadensersatz, zu dessen Zahlung er gegebenenfalls verurteilt wird).

Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden auf eigene Kosten gleichwertige und ersetzende Elemente der Lösung anzubieten und bereitzustellen, falls er aufgrund eines Anspruchs Dritter gegen ihn oder den Kunden gezwungen ist, die Lösung ganz oder teilweise zu ändern und/oder zu entfernen. Diese Ersatzelemente müssen den in Anhang 1 dieser Vereinbarung (siehe unten) definierten Spezifikationen, Service-Levels sowie Sicherheits- und Vertraulichkeitsstandards entsprechen. Andernfalls kann der Kunde die Vereinbarung ohne jegliche Entschädigung an den Anbieter kündigen. Der Anbieter erstattet dem Kunden in diesem Fall alle im Voraus gezahlten Beträge anteilig für den nicht genutzten Teil der Vertragslaufzeit.

  1. DATEN

 7.1 Eigentum an Kundendaten

Magileads erstellt und pflegt keine Datenbanken. Der Kunde ist alleiniger Eigentümer der Daten, die er von seinen Social-Media-Konten sammelt und mithilfe der von Magileads bereitgestellten Tools organisiert. Diese Daten stammen direkt von den Social-Media-Konten des Kunden oder aus anderen externen Quellen seiner Wahl. Der Kunde kann auch seine Kontaktlisten importieren, sofern er sicherstellt, dass diese den geltenden Gesetzen entsprechen.

7.2 Kundendatensicherheit

Magileads verpflichtet sich, gemäß seinen Verpflichtungen sichere Tools bereitzustellen, die es dem Kunden ermöglichen, seine Daten sicher zu verwalten. Magileads setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die über seine Tools verarbeiteten personenbezogenen Daten vor versehentlicher oder unrechtmäßiger Zerstörung, versehentlichem Verlust, Veränderung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Kunde bleibt jedoch weiterhin für die Verwaltung und den Schutz der über die Tools von Magileads gespeicherten und verwalteten Daten verantwortlich. Alle Daten werden in Frankreich gehostet.

7.3 Personenbezogene Daten

Die Parteien bestätigen, dass sie die Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) 206/79 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, die am 25. Mai 2018 in Kraft trat (nachfolgend „Europäische Verordnung“) und durch das französische Gesetz Nr. 2018-493 vom 20. Juni 2018 über den Schutz personenbezogener Daten in französisches Recht umgesetzt wurde, sowie alle anderen anwendbaren Vorschriften in diesem Bereich, die für sie in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeit und in völliger Unabhängigkeit gelten, vollständig kennen.

MAGILEADS ist verantwortlich für die Abwicklung der im Rahmen der Verwaltung, Entwicklung, Wartung und des Hostings der Lösung durchgeführten Aktivitäten (Verwaltung von Einsprüchen, Informationen über referenzierte Personen, Funktionalität, die es dem Kunden ermöglicht, seine Abschreckungsliste mit den vom Kunden erstellten oder importierten Datenbanken abzugleichen usw.).

Der Kunde ist für die Bearbeitung der im Rahmen der Lösung durchgeführten Akquiseaktivitäten mit den in der Kundendatenbank aufgeführten Personen verantwortlich.

7.3.1. Pflichten der Parteien

Jede Vertragspartei trifft in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich alle erforderlichen Maßnahmen, um die Einhaltung der europäischen Verordnung und aller anderen anwendbaren Vorschriften zu gewährleisten, und verpflichtet sich insbesondere dazu:

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Verpflichtungen der europäischen Verordnung und allen anderen anwendbaren Vorschriften;
  • Im Verarbeitungsregister sind die unter seiner/ihrer Verantwortung durchgeführten Tätigkeiten aufzuführen;
  • Unbeschadet sonstiger Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Artikel 28 der europäischen Verordnung über den Einsatz von Unterauftragnehmern einzuhalten. Jede Partei bleibt für die von einem Unterauftragnehmer durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten verantwortlich;
  • Erledigen Sie die erforderlichen Formalitäten bei der zuständigen nationalen Datenschutzbehörde und konsultieren Sie diese insbesondere dann, wenn die durchgeführte Datenschutz-Folgenabschätzung ergibt, dass die geplante Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen mit sich bringt
  • Um die erforderliche(n) Aufbewahrungsfrist(en) für die verarbeiteten personenbezogenen Daten entsprechend ihrem Zweck zu bestimmen und die Methoden der Archivierung oder Löschung nach Ablauf dieser Fristen festzulegen;
  • Stellen Sie sicher, dass die für die betroffenen Personen bestimmten Informationshinweise für diese leicht zugänglich und verständlich sind und dass diese Hinweise die in der europäischen Verordnung und allen anderen anwendbaren Vorschriften in diesem Bereich geforderten Kategorien enthalten;
  • Beantwortung von Beschwerden betroffener Personen, die ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch oder, soweit anwendbar, auf Datenübertragbarkeit und Widerruf der Einwilligung gemäß den geltenden Gesetzen ausüben;
  • Ein internes Verfahren zur Identifizierung und zum Umgang mit Fällen von Datenschutzverletzungen einführen und, sofern dies nach geltendem Recht erforderlich ist, die zuständige nationale Datenschutzbehörde und/oder die betroffenen Personen in der nach geltendem Recht vorgeschriebenen Weise und innerhalb der vorgeschriebenen Fristen benachrichtigen;
  • Treffen Sie alle notwendigen technischen und organisatorischen Vorkehrungen, insbesondere unter Berücksichtigung der persönlichen Natur der personenbezogenen Daten, die jede der Parteien verarbeitet, und der mit der Verarbeitung verbundenen Risiken, um ein Höchstmaß an Sicherheit und Vertraulichkeit dieser Daten zu gewährleisten und insbesondere zu verhindern, dass sie verfälscht, beschädigt und vor allem in irgendeiner Weise von unbefugten Dritten eingesehen werden.
7.3.2. MAGILEADS-Anleihen

MAGILEADS verpflichtet sich ferner für die Dauer des Vertrags:

  • Stellen Sie sicher, dass jede Mitteilung einen Abmeldelink enthält, über den die Empfänger ihr Widerspruchsrecht gegen die Aufnahme in die Datenbank des Kunden ausüben können, unbeschadet etwaiger vom Kunden festgelegter spezifischer Einstellungen;
  • Die in der Kundendatenbank aufgeführten Personen sind gemäß Artikel 14 der europäischen Verordnung über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren
  • Sicherstellen, dass die Einwilligung der in der Kundendatenbank aufgeführten Personen innerhalb der in den geltenden Vorschriften festgelegten Fristen und Bedingungen eingeholt wird, einschließlich der Anforderungen, Empfehlungen und Richtlinien der zuständigen Aufsichtsbehörden hinsichtlich der Konformität der Dienstleistungen;
  • Benachrichtigen Sie den Auftraggeber unverzüglich, wenn die Gefahr besteht, dass die von MAGILEADS im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Leistungen ganz oder teilweise nicht erbracht werden;
  • Die erforderlichen Unterlagen müssen aufbewahrt werden, um die Einhaltung der Vorschriften für die Dienstleistungen nachzuweisen, insbesondere hinsichtlich der Einwilligung von Personen, in die Kundendatenbank aufgenommen zu werden und kommerzielle Mitteilungen von MAGILEADS-Kunden, einschließlich des Kunden, zu erhalten;
  • Den Kunden über jede direkte Anfrage einer Person zu informieren, die der Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu kommerziellen Zwecken durch die MAGILEADS-Lösung widerspricht;
  • Sich auf Verlangen des Auftraggebers einer Prüfung (einschließlich einer Vor-Ort-Prüfung) zu unterziehen, um dem Auftraggeber die Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtungen von MAGILEADS hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten gemäß dem Artikel „Audit“ dieses Vertrags zu ermöglichen;
  • MAGILEADS garantiert und stellt den Kunden von jeglichem Schaden frei, der sich aus einer Verletzung der Verpflichtungen von MAGILEADS gemäß diesem Artikel ergibt, unbeschadet anderer gesetzlicher oder vertraglicher Rechtsbehelfe, einschließlich der teilweisen oder vollständigen Kündigung des Vertrags.
7.3.3. Kontakte und Benachrichtigung

Alle in Ziffer 7.3 genannten Fragen oder Mitteilungen müssen per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden:

  • Für Kunde XXX: Geschäftlicher Kontakt (E-Mail) + Datenschutzbeauftragter (dpo@XXX)
  • Für MAGILEADS: DPO (KOLLI François, moc.sdaeligam@opd )
  1. VERTRAULICHKEIT

Sämtliche Informationen und/oder Daten, unabhängig von ihrem Zweck (technisch, finanziell, kommerziell usw.), ihrer Art (Know-how, Methoden, Prozesse usw.), ihrem Medium (schriftliche oder gedruckte Dokumente, CD-ROMs, Muster, Zeichnungen usw.) oder ihrer Übermittlungsmethode (schriftlich, mündlich, elektronisch), gelten als „vertrauliche Informationen“. Der Inhalt dieser Vereinbarung stellt vertrauliche Informationen dar.

Jede Partei verpflichtet sich, alle ihr von der anderen Partei mitgeteilten oder ihr bekannt werdenden vertraulichen Informationen über die andere Partei vertraulich zu behandeln und deren Verwendung zu unterlassen (außer wie im Vertrag vorgesehen).

Die Parteien verpflichten sich ab dem Datum des Erhalts, (a) die von der anderen Partei erhaltenen vertraulichen Informationen mit denselben Sicherheitsvorkehrungen zu behandeln, die sie gegebenenfalls auch für ihre eigenen vertraulichen Informationen anwenden würden; (b) die vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erbringung der Dienstleistungen zu verwenden; (c) die erhaltenen vertraulichen Informationen nur an diejenigen Mitarbeiter weiterzugeben, die diese unbedingt zur Vertragserfüllung benötigen; (d) die vertraulichen Informationen ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung der anderen Partei weder direkt noch indirekt ganz oder teilweise offenzulegen; (e) die offenlegende Partei unverzüglich über jeden Verlust vertraulicher Informationen zu informieren; (f) auf erstes Verlangen der offenlegenden Partei und spätestens innerhalb von acht (8) Tagen nach Beendigung des Vertrags aus irgendeinem Grund alle vertraulichen Informationen zurückzugeben und alle Aufzeichnungen zu den vertraulichen Informationen sowie allgemein zu den Dienstleistungen zu vernichten. Der Anbieter verpflichtet sich sicherzustellen, dass diese Vertraulichkeitsverpflichtung von allen seinen Mitarbeitern und etwaigen Unterauftragnehmern eingehalten wird.

Die Parteien dürfen Informationen ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung in folgenden Fällen offenlegen: (i) wenn die offengelegten Informationen von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden (d. h. nicht aus vertraulichen Informationen, die von der anderen Partei übermittelt wurden); (ii) wenn die Informationen zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei bereits öffentlich zugänglich waren und die offenlegende Partei nicht für die Veröffentlichung der Informationen verantwortlich war; und (iii) wenn die Informationen von einem Dritten von dieser Partei erhalten wurden, vorausgesetzt, dass der Dritte nicht ebenfalls einer Geheimhaltungsverpflichtung unterliegt.

Diese Verpflichtung bindet die Parteien für die gesamte Laufzeit des Vertrags und fünf (5) Jahre nach dessen Beendigung.

  1. SICHERHEIT

 Der Anbieter ist verpflichtet, die Informationssicherheit zu gewährleisten und die Sicherheitsanforderungen des Kunden einzuhalten.

Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Anbieter, technische und organisatorische Maßnahmen gemäß bewährten Verfahren und, soweit anwendbar, lokalen Vorschriften zum Schutz der Daten und des Informationssystems des Kunden umzusetzen.

Der Anbieter garantiert die Einhaltung dieser Bestimmungen durch seine Mitarbeiter und etwaige Subunternehmer.

Folglich wird davon ausgegangen, dass der Anbieter für jeden Vorfall verantwortlich ist und muss, um von seiner Haftung befreit zu werden, dem Kunden mitteilen, dass der Nachweis der Erfüllung seiner Sicherheitsverpflichtung durch höhere Gewalt, eine Handlung des Kunden oder eine Handlung eines Dritten mit ähnlicher Wirkung verhindert wurde, vorausgesetzt, dass dieser Dritte kein Unterauftragnehmer oder ein Dritter ist, der der Verantwortung des Anbieters unterliegt.

9.1 Vertraulichkeit und Integrität

Der Anbieter verpflichtet sich, die Sicherheit seines Informationssystems, der Lösung und der verarbeiteten Informationen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird der Anbieter insbesondere alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Datenintegrität durch Schutz vor versehentlicher oder unrechtmäßiger Zerstörung, versehentlichem Verlust oder Veränderung zu gewährleisten; die Vertraulichkeit der Daten durch Verhinderung ihrer Offenlegung oder des Zugriffs durch unbefugte Dritte zu wahren; und die Datenweitergabe zu kontrollieren und auf diejenigen Personen zu beschränken, die diese Daten benötigen.

Falls der Anbieter im Rahmen der Dienstleistungen Mittel oder Verfahren zur Verschlüsselung einsetzt oder durchführt, verpflichtet er sich, dies in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt der Implementierung dieser Mittel oder Dienstleistungen geltenden Rechtsvorschriften zu tun und dem Kunden gegebenenfalls so schnell wie möglich alle erforderlichen Belege mitzuteilen.

Des Weiteren verpflichtet sich der Anbieter sicherzustellen, dass die Daten auf erste Anfrage hin von den vom Kunden ordnungsgemäß autorisierten Personen zugänglich und nutzbar sind.

9.2 Pflicht zur Meldung und Behebung von Sicherheitsvorfällen

Der Dienstleister verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich und auf jeglichem Wege zu informieren, sobald er von einem Vorfall Kenntnis erlangt

Der Kunde muss innerhalb von maximal 48 Stunden nach Entdeckung des Vorfalls schriftlich benachrichtigt werden.

Des Weiteren verpflichtet sich der Anbieter, jeden Sicherheitsvorfall so schnell wie möglich zu beheben und den Kunden über die geplanten Korrekturmaßnahmen sowie deren effektive Umsetzung zu informieren.

Der Anbieter und der Kunde vereinbaren, in gegenseitiger Absprache zusammenzuarbeiten, um den Ursprung eines jeden Vorfalls (einschließlich Schadprogrammen) zu ermitteln und dessen Folgen zu beseitigen.

Falls der Vorfall ausschließlich dem Kunden zuzuschreiben ist, trägt der Kunde die Kosten für Diagnose und Reparatur.

Falls der Vorfall dem Anbieter zuzuschreiben ist, trägt dieser die Kosten für Diagnose und Reparatur.

Update 9.3, Sicherheitspatches

Der Anbieter wendet die von den Hardware- oder Softwarelösungsanbietern (System- oder Anwendungssoftware, eingebettete Software) empfohlenen Korrekturen auf der gesamten von ihm betreuten Hardware an.

9.4 Datensicherung und Wiederherstellung

Der Dienstleister verpflichtet sich, die in seinem Informationssystem verarbeiteten Informationen in einer für die ordnungsgemäße Ausführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen erforderlichen Häufigkeit zu sichern

Der Anbieter muss insbesondere alle notwendigen Maßnahmen im Hinblick auf Datensicherung und -wiederherstellung ergreifen, um das geforderte Leistungsniveau zu gewährleisten, und verpflichtet sich insbesondere, die Zuverlässigkeit und Vollständigkeit seiner Datensicherungen regelmäßig durch Wiederherstellungstests zu überprüfen.

Der Anbieter muss Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit der gesicherten Daten des Kunden zu gewährleisten: Vertraulichkeit der Datenflüsse während der Sicherungsvorgänge; sichere Speicherung der Sicherungen.

9.5 Geschäftskontinuität

Der Anbieter muss alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Verfügbarkeit des Informationssystems gemäß den in der Klausel über das erforderliche Serviceniveau festgelegten Anforderungen zu gewährleisten.

9.6 Sicherheitsüberwachung

Der Anbieter verpflichtet sich, während der gesamten Laufzeit der Dienstleistungen alle auftretenden Risiken sowie Software-Schwachstellen, -Probleme oder -Designfehler, die die Lösung und die Dienstleistungen beeinträchtigen könnten, zu überwachen. In diesem Zusammenhang ist der Anbieter verpflichtet, die Veröffentlichungen maßgeblicher Organisationen im Bereich der Informationssystemsicherheit zu beachten.

  1. FINANZIELLE BEDINGUNGEN

Der Preis der Leistungen und die zugehörigen Zahlungsbedingungen sind im Angebot in Anhang 2 (siehe unten) aufgeführt. Die angegebenen Preise beinhalten alle Kosten, die dem Anbieter im Rahmen der Vertragserfüllung entstehen können. Rechnungen sind innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach Ende des Monats, in dem die Rechnung ausgestellt wurde, fällig.

Alle unter diesen Vertrag fallenden Rechnungen verstehen sich als Rechnungen ohne Steuern.

  1. STRAFEN

Vertragsstrafen, die der Anbieter im Falle einer Verzögerung und/oder Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten Service-Levels schulden kann.

Da es sich bei diesen Strafen nicht um eine Entlastung handelt, bleibt der Anbieter daher vollumfänglich für die Dienstleistung bzw. das Leistungsniveau haftbar und verantwortlich und kann sich durch die Zahlung der genannten Strafe nicht von seiner Verpflichtung befreien.

Die Vertragsstrafen sind voneinander unabhängig und daher kumulativ. Die Anwendung von Vertragsstrafen schließt darüber hinaus die sonstigen Rechte des Auftraggebers, insbesondere das Recht auf Schadensersatz und die Kündigung des Vertrags ganz oder teilweise gemäß Artikel 13.2, nicht aus.

Die Tatsache, dass der Kunde sein Recht, bei Vertragsbruch durch den Anbieter sofort Strafen zu verhängen, nicht geltend macht, bedeutet nicht, dass er auf dieses Recht verzichtet.

Der Kunde kann den Vertragsstrafbetrag unverzüglich von den ihm vom Dienstleister zugesandten Rechnungen abziehen. Es wird nicht davon ausgegangen, dass der Kunde auf die Vertragsstrafe verzichtet, wenn er sie nicht von einer Rechnung abzieht.

  1. PRÜFUNG

Die Parteien vereinbaren, dass der Auftraggeber nach vorheriger Benachrichtigung des Anbieters mit einer Frist von fünfzehn (15) Werktagen (außer im Notfall, in dem der Auftraggeber eine Frist von zweiundsiebzig (72) Stunden einhalten muss) eine Prüfung durch von ihm gewählte, ordnungsgemäß und speziell zu diesem Zweck beauftragte Personen durchführen lassen kann.

Ziel des Audits ist es, dem Auftraggeber die Möglichkeit zu geben, sich davon zu überzeugen, dass der Anbieter seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachkommt (einschließlich eines Sicherheitsaudits der Lösung).

Während dieser Besuche arbeitet der Dienstleister uneingeschränkt und unentgeltlich mit dem Auditor zusammen und verpflichtet sich zu Folgendem:

  • Um ihm die angeforderten Informationen, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen;
  • Um die notwendigen Informationen zu erhalten, die sich möglicherweise in der Kontrolle eines Dritten befinden;
  • Um den Zugang zu den von den hierin genannten Dienstleistungen betroffenen Räumlichkeiten zu gewähren;
  • Um aus berechtigten Gründen die Prüfung sämtlicher im Rahmen der Dienstleistungen eingesetzter Geräte zu ermöglichen.

Während der Besuche kann der Prüfer insbesondere alle Berichte einsehen, die von den Lieferanten und Subunternehmern des Anbieters im Zusammenhang mit den Dienstleistungen erstellt wurden.

Sollte sich bei einem Besuch herausstellen, dass der Anbieter gegen die Bestimmungen des Vertrags verstoßen hat, verpflichtet sich der Anbieter, nach Benachrichtigung durch den Kunden unverzüglich auf eigene Kosten die erforderlichen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.

Der Prüfbericht wird dem Anbieter übermittelt und im Rahmen einer Sitzung eines Überwachungsausschusses erörtert, um die mögliche Umsetzung von Korrekturmaßnahmen zu prüfen.

Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass jeder schwerwiegende und/oder wiederholte Verstoß des Anbieters gegen seine Verpflichtungen gemäß Artikel 7 ein Grund für den Kunden ist, den Vertrag zu kündigen.

  1. DAUER – BEENDIGUNG

 13.1 Vertragsdauer

Der Vertrag tritt mit dem Tag seiner Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft und bleibt für einen Zeitraum von drei (3) Monaten gültig.

Nach Ablauf dieser Verpflichtung verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils drei Monate, es sei denn, eine der Parteien sendet ihrem Vertragspartner spätestens einen Monat vor Beginn der neuen Vertragslaufzeit eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein.

Jede Partei hat daher bis zu 30 Tage vor Beginn jeder neuen Vertragslaufzeit von (3) Monaten Zeit, der Verlängerung des Vertrags zu widersprechen.

13.2 Kündigung

Kündigung wegen Vertragsbruchs – Im Falle eines Verstoßes einer der Parteien gegen ihre vertraglichen Pflichten, der nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer hierzu per Einschreiben mit Rückschein versandten förmlichen Mitteilung ganz oder teilweise behoben wird, kann die andere Partei den Vertrag ganz oder teilweise automatisch und ohne gerichtliche Formalitäten kündigen, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche der geschädigten Partei aufgrund des in diesem Zusammenhang erlittenen Schadens und unbeschadet des Rechts des Auftraggebers, die Rückabwicklung zu verlangen.

Kündigung bei Nichterreichen der Service-Levels – Der Kunde hat das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, wenn die Service-Levels nicht erreicht werden.

Teilkündigung – Der Kunde kann aus wichtigem Grund bestimmte vom Anbieter während der Laufzeit dieses Vertrags erbrachte Leistungen per Einschreiben mit Rückschein und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten kündigen, ohne dass dem Anbieter eine Entschädigung zusteht. Sofern der Preis der Leistungen auf der Anzahl der Nutzer und/oder einem bestimmten Volumen basiert, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der Kunde die Anzahl der Nutzer und/oder das Volumen jederzeit während der Laufzeit dieses Vertrags unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat reduzieren kann. Dieser Vertrag enthält keine Exklusivitätsvereinbarung zwischen dem Kunden und seinen verbundenen Unternehmen zur Nutzung der Lösung und keine Mindestvolumenanforderung. Der Preis der Leistungen wird im Falle einer Teilkündigung entsprechend angepasst, ohne dass sich der Einzelpreis der Leistungen ändert.

Kontrollwechsel – Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden über jede wesentliche Änderung seiner finanziellen Situation sowie über jeden Wechsel der Mehrheitsbeteiligung, Einlagen in ein Unternehmen, Fusionen und allgemein über jede Transaktion, die voraussichtlich einen Kontrollwechsel im Sinne von Artikel L. 233-3 des französischen Handelsgesetzbuchs zur Folge hat, zu informieren. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Anbieter innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Erhalt dieser Information zu benachrichtigen

Die automatische Beendigung des Vertrags erfolgt per Einschreiben mit Rückschein, unbeschadet des Rechts, die Durchführung der Rückabwicklungsleistungen zu verlangen.

Die Beendigung des Vertrags aus welchem ​​Grund auch immer erfolgt, berührt nicht die dem Kunden gemäß dem Vertrag gezahlten oder geschuldeten Strafen.

13.3 Folgen der Beendigung des Vertrags

Im Falle einer Kündigung des Vertrags, gleich aus welchem ​​Grund, verpflichtet sich der Anbieter, die Lösung und die Dienstleistungen weiterhin unter den gleichen Bedingungen hinsichtlich Qualität, Sicherheit und Vertraulichkeit zu erbringen. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle vertraglich geschuldeten und vom Kunden nicht beanstandeten Beträge bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung (einschließlich einer etwaigen Widerrufsfrist) zu zahlen. Kündigt der Anbieter den Vertrag aufgrund eines Verschuldens des Anbieters, erstattet dieser dem Kunden die für den nicht genutzten Zeitraum gezahlten Beträge anteilig.

Der Anbieter ist verpflichtet, auf erste Anfrage des Kunden sämtliche in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befindlichen vertraulichen Informationen des Kunden zurückzugeben und keine Kopien davon zu behalten, unabhängig davon, ob der Kunde die Durchführung der Datenwiederherstellungsdienste wünscht. Die vertraulichen Informationen werden in dem mit dem Kunden vereinbarten Format und auf dem vereinbarten Medium und in jedem Fall in einem gängigen, leicht lesbaren Format bereitgestellt.

Mit Wirksamwerden der Beendigung des Vertrags (einschließlich einer etwaigen Widerrufsfrist) werden die Benutzer des Kunden ihre Zugangsdaten für die Lösung nicht mehr verwenden.

  1. REVERSICHERHEIT

Im Falle der Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem ​​Grund, verpflichtet sich der Anbieter, dem Kunden oder einem vom Kunden benannten Dritten gemäß dem zwischen den Parteien vereinbarten Zeitplan die vom Kunden während der Nutzung der Lösung generierten Daten und alle anderen vertraulichen Informationen sowie alle Elemente, die sich während der Vertragslaufzeit im Besitz oder unter der Kontrolle des Anbieters befanden und ihm vom Kunden anvertraut wurden, zurückzugeben und alle erforderlichen Beratungs- und Wissenstransferleistungen zu erbringen, damit der Kunde oder der benannte Dritte die Kontrolle über die Dienste wiedererlangen kann. Auf Wunsch des Kunden verpflichtet sich der Anbieter außerdem, dem Kunden oder dem benannten Dritten die erforderlichen Supportleistungen zu erbringen.

Die operativen Details des Rückabwicklungsprozesses, die dem Kunden oder dem benannten Dritten im Rahmen dieser Rückabwicklung zu erbringenden Leistungen sowie die für die Rückabwicklung geltenden finanziellen Bedingungen werden zwischen den Parteien in einem Rückabwicklungsplan festgelegt. Ein erster Entwurf dieses Plans ist vom Dienstleister zu erstellen und dem Kunden spätestens sechs Tage vorzulegen

(6) Monate nach dem Inkrafttreten des Vertrags.

Die Widerrufsfrist läuft während der gesamten Kündigungsfrist und kann darüber hinaus um bis zu sechs (6) Monate verlängert werden. Während der Widerrufsfrist verpflichtet sich der Anbieter, den ununterbrochenen Zugriff auf die Lösung und die Dienste ohne Beeinträchtigung der Service-Levels oder der in dieser Vereinbarung festgelegten Sicherheits- und Vertraulichkeitsbedingungen aufrechtzuerhalten.

Nach Ablauf der Widerrufsfrist werden die Parteien eine Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss des Widerrufs unterzeichnen.

Die Parteien vereinbaren hinsichtlich der vom Anbieter erbrachten Leistungen zur Unterstützung der Rückgängigmachung folgende finanzielle Regelungen:

  • Wenn die Rückabwicklung auf eine vorzeitige Beendigung des Vertrags aufgrund eines Verschuldens des Anbieters (einschließlich der Nichteinhaltung der Service-Levels) zurückzuführen ist, werden dem Kunden die Rückabwicklungsunterstützungsleistungen nicht in Rechnung gestellt und der Anbieter trägt alle mit der Rückabwicklung verbundenen Kosten
  • Falls die Rückabwicklung auf eine vorzeitige Beendigung des Vertrags aufgrund höherer Gewalt oder eines Kontrollwechsels beim Anbieter zurückzuführen ist, werden die Kosten der Rückabwicklung zu gleichen Teilen vom Anbieter und vom Auftraggeber getragen;
  • Falls die Rückabwicklung auf einen anderen Grund für die Unterbrechung des Vertrags zurückzuführen ist, werden dem Kunden die Kosten für die Unterstützung bei der Rückabwicklung in Rechnung gestellt.
  1. VERANTWORTUNG

 Der Anbieter haftet dem Auftraggeber für jeden direkten Schaden, der diesem im Rahmen der Vertragsausführung durch eine Handlung entsteht, die dem Anbieter, seinen festangestellten und nicht festangestellten Mitarbeitern oder seinen etwaigen Unterauftragnehmern zuzurechnen ist.

Der Anbieter und der Kunde haften unter keinen Umständen für indirekte Schäden im Sinne von Artikel 1231-4 des französischen Zivilgesetzbuches und der Rechtsprechung der französischen Gerichte.

Für den Fall, dass der Auftraggeber haftbar gemacht wird, wird ausdrücklich vereinbart, dass der Auftraggeber nur für direkte und unmittelbare Schäden haftet, bis zu einem Gesamtschadensbetrag von höchstens 50 % (fünfzig Prozent) des im Rahmen dieses Vertrags gezahlten Betrags.

  1. VERSICHERUNG

 Der Anbieter bestätigt, dass er eine Versicherung bei einem seriösen und solventen Versicherungsunternehmen abgeschlossen hat, die insbesondere seine beruflichen Risiken zugunsten des Kunden abdeckt.

  1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

 17.1 Nutzung der Marken und Logos des Kunden durch den Dienstleister

Jegliche Nutzung der Marken und/oder Logos des Kunden durch den Anbieter zur kommerziellen Akquise von Dienstleistungen, Produkten und Angeboten des Anbieters bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Kunden.

17.2 Benachrichtigung

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, müssen alle Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags schriftlich erfolgen und entweder persönlich übergeben, per Einschreiben mit Rückschein versandt oder durch außergerichtliche Handlung an die am Anfang dieses Dokuments angegebene Adresse oder an eine andere Adresse, die eine der Parteien der anderen schriftlich in der in diesem Artikel festgelegten Weise mitteilt, übermittelt werden.

17.3 Interpretation

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen für die Parteien weiterhin verbindlich, als ob die ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung von Anfang an nie existiert hätte.

17.4 Intuitu Personae

Der Anbieter ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder zu übertragen.

17.5 Unabhängigkeit der Parteien

Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass der Dienstleister im Rahmen dieses Vertrags als unabhängiger Auftragnehmer in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handelt und dass sein Personal der Weisung, Weisung und Kontrolle des Dienstleisters untersteht und in keiner Weise als Angestellte des Auftraggebers gilt. Ebenso wenig begründet dieser Vertrag eine Partnerschaft, ein Agenturverhältnis oder ein Mandatsverhältnis zwischen den Parteien. Der Dienstleister darf ausdrücklich nicht im Namen oder im Auftrag des Auftraggebers handeln.

17.6 Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet der anderen gegenüber für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufgrund höherer Gewalt. Höhere Gewalt ist ausdrücklich als jedes unvorhersehbare, unabwendbare und von außen einwirkende Ereignis definiert, das die Erfüllung dieses Vertrags ganz oder teilweise unmöglich macht, wie es in der französischen Rechtsprechung, insbesondere der Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofs, allgemein anerkannt ist. Das Ereignis höherer Gewalt setzt die Erfüllung dieses Vertrags zunächst aus. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als dreißig (30) Tage an, kann dieser Vertrag von jeder Partei durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei automatisch und ohne weitere Formalitäten beendet werden.

17.7 Untervergabe

Der Anbieter kann einen Teil seiner Leistungen aus diesem Vertrag gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 75-1334 vom 31. Dezember 1975 über die Vergabe von Unteraufträgen an Unterauftragnehmer vergeben. Der Anbieter verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer so auszuwählen und deren Pflichten so festzulegen, dass die strikte Einhaltung seiner eigenen Pflichten bei der Durchführung dieses Vertrags gewährleistet ist. Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass jeder Unterauftragnehmer die in diesem Vertrag festgelegten Sicherheits- und Vertraulichkeitsverpflichtungen einhält. Die Vergabe von Unteraufträgen mindert in keinem Fall die Pflichten und Garantien des Anbieters aus diesem Vertrag; der Anbieter bleibt allein für die von seinen Unterauftragnehmern erbrachten Leistungen verantwortlich.

17.8 Verzichtserklärung

Keine Handlung der Duldung seitens einer Partei, selbst wenn sie wiederholt wird, stellt einen Verzicht dieser Partei auf ihr Recht dar, sich auf eine der Bestimmungen des Vertrags zu berufen.

17.9 Vertragssprache

Diese Vereinbarung ist in französischer Sprache verfasst. Im Falle einer Übersetzung dieser Vereinbarung in eine andere Sprache ist ausschließlich die französische Fassung maßgebend.

17.10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt französischem Recht. Im Falle einer Streitigkeit über seinen Zustandekommen, seine Gültigkeit, Auslegung, Erfüllung oder Beendigung vereinbaren die Parteien, diese Streitigkeit den zuständigen Gerichten von Paris vorzulegen, einschließlich einstweiliger Verfahren und im Falle von summarischen Verfahren, Anträgen, Drittansprüchen oder mehreren Beklagten.

  • : Antikorruptionsvorschriften

Der Anbieter verpflichtet sich, diesen Vertrag unter strikter Einhaltung der für seinen Sektor geltenden Standards und Vorschriften, insbesondere des Gesetzes Nr. 2016-1691 vom 9. Dezember 2016 über Transparenz, die Bekämpfung der Korruption und die Modernisierung des Wirtschaftslebens, bekannt als Sapin-2-Gesetz, auszuführen.

Der Anbieter verpflichtet sich daher, dass er und alle seine verbundenen Unternehmen, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Unterauftragnehmer und Beauftragten (nachfolgend die „Vertreter“) die geltenden Vorschriften zur Korruptionsprävention einhalten.

Dem Anbieter und seinen Vertretern ist es insbesondere untersagt, irgendeiner Person direkt oder indirekt einen ungebührlichen Vorteil zu versprechen, anzubieten oder zu gewähren, damit diese Person unter Verletzung ihrer Pflichten eine Handlung vornimmt oder unterlässt.

Im Falle der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Artikels durch den Anbieter oder seine Vertreter ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag automatisch und ohne vorherige Ankündigung per Einschreiben mit Rückschein zu kündigen, ohne dass eine Entschädigung gezahlt wird und unbeschadet etwaiger gesetzlich vorgesehener Schadensersatzansprüche oder Rechtsbehelfe.

 

Anhang 1: Vertraulichkeitsvereinbarung – NDA

 Betreff: Vertraulichkeitsvereinbarung

 Herr,

Wir haben Sie um Ihre Unterstützung im Rahmen der kommerziellen Entwicklung der digitalen Prospecting-Lösung (das „ Produkt “) gebeten, die von der Firma [Firmenname] verwendet wird .

Da dieses Produkt streng vertraulich ist, auch intern, besteht der Zweck dieser Vereinbarung (die „ Vereinbarung “) darin, die Bedingungen für die Wahrung seiner vollständigen Vertraulichkeit festzulegen.

  1. Im Sinne dieser Vereinbarung gelten folgende Informationen als „ vertrauliche Informationen “:
  1. Jegliche Informationen jeglicher Art, die sich direkt oder indirekt auf das Produkt beziehen und von der Gesellschaft oder ihren Beratern vor oder nach der Unterzeichnung dieser Vereinbarung schriftlich, mündlich oder auf andere Weise mitgeteilt werden;
  1. Sämtliche Berichte, Analysen, Notizen, Zusammenstellungen, Studien, Prognosen, Interpretationen und alle anderen von Ihnen (ganz oder teilweise) erstellten Dokumente, die Informationen gemäß Absatz 1(i) ; sowie die Existenz des Produkts und dieser Vereinbarung selbst.

Ungeachtet des Vorstehenden gelten Informationen, die (a) zum Zeitpunkt ihrer Mitteilung oder Verbreitung bereits öffentlich zugänglich sind, (b) nach dem Datum ihrer Mitteilung oder Verbreitung auf andere Weise als durch einen Verstoß gegen die hierin festgelegten Verpflichtungen öffentlich zugänglich werden oder (c) Ihnen von einer anderen Person als dem Unternehmen auf nicht vertraulicher Basis übermittelt werden, vorausgesetzt, diese Person war gegenüber dem Unternehmen nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet, nicht als vertrauliche Informationen.

  1. Angesichts des Vorstehenden und der Ihnen gegenüber erfolgten oder noch erfolgenden Mitteilungen bezüglich vertraulicher Informationen erklären Sie sich durch Unterzeichnung dieser Vereinbarung ohne jegliche Bedingungen, Einschränkungen oder Beschränkungen mit Folgendem einverstanden:
  1. Behandeln Sie die vertraulichen Informationen streng vertraulich und verwenden Sie sie ausschließlich für Ihre Aufgaben im Zusammenhang mit dem Produkt und unter Wahrung aller gebotenen Diskretion;
  1. Die Weitergabe oder Offenlegung vertraulicher Informationen sowie die Tatsache, dass vertrauliche Informationen übermittelt wurden, ist gegenüber Mitarbeitern, Managern, Beauftragten oder Kooperationspartnern der Gruppe oder Dritten untersagt. Ausgenommen hiervon sind Mitarbeiter, Manager, Beauftragte, Kooperationspartner oder Berater des Unternehmens, die ebenfalls über das Produkt informiert sind und selbst eine Vertraulichkeitsvereinbarung in Bezug auf das Produkt abgeschlossen haben oder einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen und in Anhang 1 (die „ Informierten Personen “) . Die Weitergabe darf ausschließlich zum Zweck der Bewertung des Interesses und/oder der Machbarkeit des Produkts und seiner möglichen Implementierungsmethoden erfolgen.
  • Treffen Sie alle notwendigen Vorkehrungen, um die Offenlegung oder den Zugriff auf vertrauliche Informationen zu verhindern und zu unterbinden.

Wenn Sie aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet sind, werden Sie uns unverzüglich und im Voraus darüber informieren, damit wir alle uns zur Verfügung stehenden vorläufigen oder schützenden Maßnahmen ergreifen oder alle uns zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreifen können, um eine solche Offenlegung zu vermeiden oder ihren Inhalt auf das unbedingt notwendige Minimum zu beschränken, um dieser Verpflichtung nachzukommen.

  1. Sie erkennen an, dass Sie für jeden Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verantwortlich sind und dass Sie für die Nichterfüllung Ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung haftbar gemacht werden können
  1. Sollten Sie feststellen, dass die Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht eingehalten wurden, verpflichten Sie sich, das Unternehmen unverzüglich zu informieren und ihm jede Unterstützung zu gewähren, um die Auswirkungen eines solchen Verstoßes zu minimieren, unbeschadet Ihrer Haftung für die Verletzung dieser Vereinbarung.
  1. Diese Vereinbarung wird für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Datum der Unterzeichnung geschlossen, wobei gegebenenfalls darauf hingewiesen wird, dass Ihre Verpflichtung zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen den möglichen Abbruch der Schritte zur Realisierung des Produkts nicht beeinträchtigt.
  1. Diese Vereinbarung kann nur durch eine von beiden Vertragsparteien unterzeichnete Änderungsvereinbarung ganz oder teilweise geändert werden.
  1. Dieser Vertrag unterliegt französischem Recht und ist nach diesem auszulegen. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit seiner Auslegung oder Erfüllung sind ausschließlich die Gerichte im Zuständigkeitsbereich des Berufungsgerichts von Paris zuständig.

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Zustimmung zu den Bedingungen dieser Vereinbarung bestätigen würden, indem Sie eines der beiden beigefügten Exemplare, datiert, mit Initialen versehen und unterschrieben, zurücksenden.

Francois KOLLI
ue.sdaeligam@opd
KA-Groupe – MAGILEADS
40 Rue de Plaisance, 75014 Paris

RC/SIRET-Nummer: 848746632
APE-Code: 7022Z

Suchen

Nicolas, Mitbegründer von Magileads

Verstanden, wir schicken es Ihnen
umgehend zu!


unser kostenloses Playbook 2025 zur
Multi-Channel-Prospektion