Vertraulichkeitsvereinbarung

Magileads verpflichtet sich zu Folgendem:

  • Kundendatenbank , Magileads für den Versand von E-Mail-Kampagnen zur Verfügung gestellt werden
  • Diese Informationen müssen nach Beendigung der Dienstleistung oder auf vorherige Anfrage des Kunden vernichtet werden.

Gemäß Artikel 28 der CNIL – Unterauftragsvergabe

  • Die Daten werden in Frankreich von OVH auf Servern gehostet, die exklusiv für uns reserviert und sicher sind.
  • Die Datenübertragung zwischen dem Client und Magileads erfolgt mittels SSH und MD5-Verschlüsselung.

Unterauftragsvereinbarung für personenbezogene Daten

Dieser Vertrag wird zwischen den nachstehend genannten Personen geschlossen.

Der Kunde [Name] 

Datenverantwortlicher bezeichnet .

Unternehmen der KA-Gruppe – MAGILEADS

40 Rue de Plaisance, 75014 Paris

Unterauftragnehmer bezeichnet

Präambel

Der Auftraggeber [Name des Auftraggebers] ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) verantwortlich. Diese Verordnung wird im Folgenden als DSGVO .

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt außerdem dem französischen Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheiten (in der geänderten Fassung).

 

Der Verantwortliche möchte die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 28 DSGVO dem Auftragsverarbeiter übertragen. Die Parteien verpflichten sich zur strikten Einhaltung der DSGVO, die ungeachtet etwaiger abweichender Vereinbarungen in allen Fällen Anwendung findet.

Erklärung des Subunternehmers

Der Unterauftragnehmer erklärt, dass er die notwendigen Garantien hinsichtlich der Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen bietet, damit die Verarbeitung den Anforderungen der DSGVO entspricht und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet ist.

Merkmale der Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Datenverantwortliche definiert seine Merkmale wie folgt.

Zweck der Verarbeitung – Der Zweck der Verarbeitung ist die kommerzielle Akquise.

Behandlungsdauer Beginn des Vertrags bis zum Ende unserer Partnerschaft durchgeführt

Art und Zweck der VerarbeitungAutomatisierte Prospektion .

Art der personenbezogenen DatenB2B- Kontaktdatei .

Betroffene PersonengruppenB2B-Unternehmen

Pflichten und Rechte des Datenverantwortlichen

Der Datenverantwortliche legt die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten fest.

Der Datenverantwortliche garantiert, dass die Verarbeitung rechtmäßig erfolgt und dass die personenbezogenen Daten von ihm in Übereinstimmung mit der DSGVO und dem französischen Recht erhoben und verarbeitet werden. 

Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung hat insbesondere sicherzustellen, dass er den von den Verarbeitungsvorgängen betroffenen Personen die erforderlichen Informationen zum Zeitpunkt der Datenerhebung, wenn personenbezogene Daten von der betroffenen Person erhoben werden, oder innerhalb der vorgeschriebenen Fristen, wenn personenbezogene Daten nicht von der betroffenen Person erhoben wurden, gemäß den Artikeln 12 bis 14 der DSGVO zur Verfügung stellt. 

Der Datenverantwortliche garantiert dem Unterauftragnehmer, dass ihm keine Folgen entstehen, die sich aus der Nichterfüllung seiner Pflichten gemäß der DSGVO ergeben.

Der Datenverantwortliche stellt dem Unterauftragnehmer alle notwendigen Informationen zur Verfügung, damit dieser seine Dienstleistungen in Übereinstimmung mit der DSGVO und dem französischen Recht erbringen kann.

Pflichten des Subunternehmers

Der Unterauftragnehmer bestimmt weder Zweck noch Mittel der Verarbeitung. Ansonsten gilt er hinsichtlich der betreffenden Verarbeitung als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung.

Der Unterauftragnehmer und jede Person, die unter seiner Aufsicht handelt und Zugriff auf personenbezogene Daten hat, darf diese Daten nur auf Anweisung des Verantwortlichen verarbeiten, es sei denn, dies ist nach dem Recht der Europäischen Union oder dem Recht eines Mitgliedstaats erforderlich.

Der Auftragsverarbeiter darf personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen verarbeiten, auch im Hinblick auf die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland außerhalb der Europäischen Union oder an eine internationale Organisation, es sei denn, dies ist nach dem Recht der Europäischen Union oder dem Recht des Mitgliedstaats der Europäischen Union, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, erforderlich; in diesem Fall unterrichtet der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen vor der Verarbeitung über diese rechtliche Verpflichtung, es sei denn, das betreffende Recht verbietet eine solche Information aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses.

Der Unterauftragnehmer stellt sicher, dass Personen, die zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugt sind, sich zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten oder einer entsprechenden gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen.

Der Unterauftragnehmer trifft alle nach Artikel 32 der DSGVO erforderlichen Maßnahmen.

Der Unterauftragnehmer berücksichtigt die Art der Verarbeitung und unterstützt den Verantwortlichen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bestmöglich bei der Erfüllung seiner Verpflichtung, auf Anfragen von betroffenen Personen zur Ausübung ihrer Rechte gemäß Kapitel III der DSGVO zu antworten.

Der Unterauftragnehmer unterstützt den Verantwortlichen bei der Sicherstellung der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DSGVO festgelegten Pflichten unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der dem Unterauftragnehmer zur Verfügung stehenden Informationen.

Der Unterauftragnehmer unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Ansicht ist, dass eine Anweisung einen Verstoß gegen die DSGVO oder andere datenschutzrechtliche Bestimmungen des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats darstellt.

Datenaufbewahrung und -vernichtung

Je nach Wahl des Verantwortlichen löscht der Auftragsverarbeiter nach Beendigung der mit der Verarbeitung verbundenen Dienstleistungen alle personenbezogenen Daten oder gibt sie an den Verantwortlichen zurück und vernichtet vorhandene Kopien, es sei denn, das Recht der Europäischen Union oder das anwendbare Recht eines Mitgliedstaats schreibt die Aufbewahrung personenbezogener Daten vor.

Prüfung

Der Unterauftragnehmer stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung der in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen nachzuweisen und dem Verantwortlichen oder einem anderen vom Verantwortlichen beauftragten Prüfer die Durchführung von Prüfungen, einschließlich Inspektionen, zu ermöglichen, und leistet einen Beitrag zu diesen Prüfungen.

Ein weiterer Subunternehmer

Der Subunternehmer muss die folgenden Bedingungen erfüllen, um einen weiteren Subunternehmer einstellen zu können.

Der Unterauftragnehmer darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen, sei es eine spezifische oder allgemeine, keinen weiteren Unterauftragnehmer beauftragen. Im Falle einer allgemeinen schriftlichen Genehmigung hat der Unterauftragnehmer den Verantwortlichen über alle geplanten Änderungen hinsichtlich der Hinzunahme oder des Austauschs anderer Unterauftragnehmer zu informieren, damit dieser die Möglichkeit hat, diesen Änderungen zu widersprechen.

Beauftragt ein Auftragsverarbeiter einen anderen Auftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des Verantwortlichen, so gelten für diesen anderen Auftragsverarbeiter dieselben Datenschutzpflichten wie in diesem Vertrag. Dies geschieht durch Vertrag oder, falls zutreffend, durch einen anderen Rechtsakt nach EU-Recht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, insbesondere hinsichtlich der Gewährleistung ausreichender Garantien für die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung den Anforderungen der DSGVO entspricht. Kommt dieser andere Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, bleibt der ursprüngliche Auftragsverarbeiter gegenüber dem Verantwortlichen für die Erfüllung der Pflichten des anderen Auftragsverarbeiters vollumfänglich haftbar.

Dauer

Dieser Vertrag bleibt für die gesamte Dauer der Speicherung personenbezogener Daten durch den Unterauftragnehmer gültig. Er regelt die Weitergabe der personenbezogenen Daten jederzeit, auch nach seiner Beendigung.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt französischem Recht und der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte mit territorialer Zuständigkeit für die Stadt Paris, Frankreich.

Im Folgenden wird der Datenverantwortliche genannt:
Francois KOLLI, Datenschutzbeauftragterue.sdaeligam@opd
, KA-Groupe – MAGILEADS,
40 Rue de Plaisance, 75014 Paris

Handelsregisternummer (RC/SIRET): 848746632
APE-Code: 7022Z
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: FR93 848746632

Suchen

Nicolas, Mitbegründer von Magileads

Verstanden, wir schicken es Ihnen
umgehend zu!


unser kostenloses Playbook 2025 zur
Multi-Channel-Prospektion