Allgemeine
Nutzungsbedingungen
KA-Groupe – MAGILEADS ist auf die Bereitstellung von IT-Dienstleistungen im SaaS-Modell spezialisiert. Die Liste der dem Kunden zur Verfügung gestellten IT-Dienstleistungen und Anwendungen wurde ihm auf der Website des Unternehmens, www.magileads.com/ , oder im Rahmen eines Angebots zur Verfügung gestellt.
MAGILEADS angebotenen Dienstleistungen sind per Internet-Netzwerk aus der Ferne zugänglich.
Der Kunde wünscht, eine externe IT-Lösung für die spezifischen Bedürfnisse seines Unternehmens zu nutzen.
Zu Urkund dessen wurde Folgendes vereinbart und beschlossen:
Glossar
URL-Adresse: Ein Datensatz, der den Zugriff auf Informationen im Internet über einen Webbrowser ermöglicht. Er enthält insbesondere den Servernamen und den Pfad zum Dokument.
Anwendungen: Bezieht sich auf alle Softwareprogramme und -lösungen, die dem Kunden im SaaS-Modus zur Verfügung gestellt werden.
Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterzeichnet.
Vertrag: Der Begriff „Vertrag“ bezieht sich auf dieses Dokument.
Daten: Bezeichnet alle Informationen und Daten des Kunden, die durch die Implementierung von Anwendungen generiert oder von diesen verarbeitet werden.
Kundenbereich : Geschützter Bereich auf der Website www.magileads.com ihnen den Zugriff auf ihre persönlichen Daten, das Herunterladen ihrer Angebote und Rechnungen sowie die Durchführung von Zahlungen ermöglicht.
Internet: Bezeichnet die Gesamtheit der miteinander verbundenen Netzwerke, die sich in allen Regionen der Welt befinden.
SaaS: Software as a Service ist ein Konzept, bei dem Software als Dienstleistung im Abonnement angeboten wird, anstatt eine Lizenz zu erwerben.
Dienstleistungen: Bezieht sich auf alle Dienstleistungen und Softwarelösungen, die MAGILEADS dem Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung zu erbringen verpflichtet.
Lösung: Die Begriffe „IT-Lösung“ oder „Softwarelösung“ bezeichnen synonym die dem Kunden zur Verfügung gestellten Dienstleistungen, Software und Infrastruktur.
Artikel 1. Zweck
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die MAGILEADS seinen professionellen Kunden anbietet, ungeachtet etwaiger Klauseln in den Dokumenten des Kunden, insbesondere in dessen Allgemeinen Einkaufsbedingungen.
Der Vertrag besteht aus den folgenden Vertragsdokumenten, die in absteigender hierarchischer Reihenfolge ihrer rechtlichen Bedeutung aufgeführt sind:
- Die allgemeinen Verkaufs- und Servicebedingungen;
- Jegliche spätere Änderung dieses Vertrags
Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer oder mehreren Bestimmungen in einem dieser Dokumente hat das höherrangige Dokument Vorrang.
Jegliche abweichende Bestimmung in einem anderen Dokument (E-Mail, Fax usw.) ist ungültig. Es gilt als vereinbart, dass jede Änderung, insbesondere handschriftliche, unabhängig davon, ob sie ein wesentliches Element betrifft oder nicht, oder ob sie lediglich das Hinzufügen oder Entfernen eines beliebigen Elements beinhaltet, der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung beider Parteien bedarf.
Artikel 2. Vertragsdauer
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkauf und Service treten am 1. Januar 2022 (01.01.2022) auf unbestimmte Zeit in Kraft.
Artikel 3. Geschäftsvorschlag
Es obliegt dem Kunden, seine Bedürfnisse vollständig darzulegen, seine Eignung für die Softwarelösung zu beurteilen und sicherzustellen, dass er über die notwendigen Fähigkeiten für deren Nutzung verfügt.
Der Kunde bestätigt, darüber informiert worden zu sein, dass er sich von MAGILEADS oder einem anderen Fachmann seiner Wahl unterstützen lassen muss, um seinen Bedarf zu ermitteln und die SaaS-Lösung gemäß den hierin genannten Bedingungen nutzen zu können.
Artikel 4. Ordnung
Der Verkauf gilt nach Erstellung eines kommerziellen Angebots und ausdrücklicher schriftlicher Annahme der Bestellung durch MAGILEADS als abgeschlossen.
Wenn der Kunde seine Bestellung online aufgibt, ist der Verkauf abgeschlossen, sobald MAGILEADS dem Kunden den Eingang des online ausgefüllten Bestellformulars und der Zahlung bestätigt hat.
Alle Anfragen zur Änderung und Hinzufügung von Leistungen zu einer Bestellung werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung beider Parteien bestätigt.
Eine Stornierung der Bestellung durch den Kunden nach deren Annahme durch MAGILEADS, aus welchem Grund auch immer, führt zur vollständigen Rechnungsstellung der Dienstleistung als Schadensersatz für den entstandenen Verlust.
Artikel 5. Preis
Die von MAGILEADS angebotenen Dienstleistungen werden zu den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bei MAGILEADS gültigen Preisen gemäß dem von MAGILEADS erstellten Angebot erbracht. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Preise werden jährlich auf Basis der Änderungen des Syntec .
Artikel 6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen können je nach Art der erbrachten Dienstleistung variieren.
Die Anzahlung ist am Tag der Auftragserteilung fällig, der Restbetrag am Tag der Rechnungsstellung.
Wenn im kommerziellen Angebot ein Zahlungsplan enthalten ist, ist der Preis in mehreren Raten zu zahlen, und zwar in der im Zahlungsplan festgelegten Weise und zu den dort festgelegten Zeitpunkten.
Die Rechnung wird von MAGILEADS ausgestellt und dem Kunden ausgehändigt oder ihm im Kundenbereich zur Verfügung gestellt, sobald die bestellten Leistungen erbracht wurden.
MAGILEADS bietet keinen Rabatt an.
Etwaige Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Rechnungsstellung und der Art der Dienstleistungen müssen innerhalb eines (1) Monats nach Ausstellung der Bestellung oder der betreffenden Rechnung per Post an die Buchhaltungsabteilung unter der Adresse 40 rue de plaisance, 75014 Paris, oder per E-Mail an moc.sdaeligam@atpmoc .
Zahlungen des Kunden gelten erst dann als endgültig, wenn MAGILEADS die fälligen Beträge tatsächlich erhalten hat.
Im Falle einer verspäteten Zahlung der vom Kunden gemäß dem Angebot und/oder der Rechnung geschuldeten Beträge werden zusätzlich zu einer pauschalen Entschädigung gemäß Dekret Nr. 2012-1115 vom 02.10.2012 für Beitreibungskosten in Höhe von 40 EUR auch Verzugszinsen fällig.
Als Vertragsstrafe wird bei Nichtzahlung unbeschadet anderer Rechtsmittel eine Zahlung in Höhe von 15 % der fälligen und noch nicht gezahlten Beträge verlangt.
Diese Strafen werden MAGILEADS automatisch und rechtlich zugesprochen, ohne jegliche Formalität oder vorherige Ankündigung.
Jede Verzögerung führt außerdem zur sofortigen Aufforderung zur Zahlung aller vom Kunden geschuldeten Beträge, unbeschadet etwaiger anderer Maßnahmen, die MAGILEADS in diesem Zusammenhang gegen den Kunden ergreifen kann.
MAGILEADS behält sich ferner das Recht vor, im Falle der Nichteinhaltung der oben genannten Zahlungsbedingungen die Erbringung der vom Kunden bestellten Dienstleistungen auszusetzen oder zu stornieren und/oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen einzustellen. Die Aussetzung einer Dienstleistung führt nicht zur Aussetzung der Rechnungsstellung.
Artikel 7. Verpflichtung zur Laufzeit und Verlängerung
Die Dienstleistungen von MAGILEADS unterliegen einer anfänglichen Verpflichtung, die von der vom Kunden bei der Anmeldung gewählten Option abhängt:
Ein (1) Monat, wenn der Kunde sich für das monatliche Abonnement entscheidet.
Zwölf (12) Monate, mit einem Rabatt von 20%, wenn der Kunde das Jahresabonnement wählt.
Nach Ablauf dieser anfänglichen Laufzeit wird das Abonnement stillschweigend um jeweils einen (1) Monat oder ein (1) Jahr verlängert, je nach gewähltem Abonnementplan.
Bei einem Monatsabonnement muss die Kündigung mindestens 7 Tage vor Ablaufdatum erfolgen. Bei einem Jahresabonnement beträgt diese Frist 30 Tage.
Bei der Verlängerung gelten die am Verlängerungsdatum gültigen Preise und Steuern. Der Kunde wird mindestens 10 Tage vor der Verlängerung seines Abonnements über etwaige Preisänderungen informiert.
Die Kündigung kann unter den hierin festgelegten Bedingungen erfolgen.
Artikel 8. Lieferung
MAGILEADS verpflichtet sich, nach besten Kräften die vom Kunden angeforderten Dienstleistungen innerhalb der in den Geschäftsbedingungen festgelegten Fristen zu erbringen.
Diese Fristen dienen jedoch nur zu Informationszwecken, und eine Verzögerung führt nicht zu Schadensersatzansprüchen, Zahlungsverzug oder Stornierung der Bestellung durch den Kunden.
Werden die bestellten Leistungen aus einem anderen Grund als höherer Gewalt oder durch eigenes Verschulden des Kunden nicht innerhalb eines (1) Monats nach dem oben genannten Richttermin erbracht, kann der Kaufvertrag auf schriftlichen Antrag des Kunden storniert werden. Die vom Kunden gezahlten Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet.
Sofern der Kunde bei Lieferung der Produkte und Dienstleistungen keine ausdrücklichen Vorbehalte oder Beanstandungen äußert, gelten diese hinsichtlich Menge und Qualität als der Bestellung entsprechend.
Leistungserbringung , um solche Vorbehalte oder Ansprüche per Post an die Buchhaltung oder per E-Mail an compta@magileads.eu mit allen entsprechenden Unterlagen zu übermitteln.
Ansprüche werden nicht wirksam anerkannt, wenn der Kunde diese Formalitäten und Fristen nicht einhält.
Artikel 9. Verantwortung von MAGILEADS
MAGILEADS haftet unter keinen Umständen für indirekte Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags und seinen Folgen entstehen. Indirekte Schäden umfassen insbesondere entgangenen Gewinn, Datenverlust, entgangene Geschäftschancen, wirtschaftliche Schäden sowie die Folgen von Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, selbst wenn MAGILEADS auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
Die Haftung von MAGILEADS für jegliche Schäden, die dem Kunden aus welchem Grund auch immer und ungeachtet der geltend gemachten und anerkannten Rechtsgrundlage entstehen, ist in jedem Fall ausdrücklich auf folgende Beträge beschränkt: Bei Schäden im Zusammenhang mit der Implementierung oder dem Einsatz der Softwarelösung auf das Zweifache der Kosten für die Inbetriebnahme der Lösung: Inbetriebnahmegebühren, spezifische Entwicklungen und Beratungsleistungen. Lizenzgebühren und Schulungskosten sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Diese Klausel ist für MAGILEADS unerlässlich und ausschlaggebend; ohne sie kann kein Vertrag abgeschlossen werden. Der Kunde verpflichtet sich, MAGILEADS schriftlich zu informieren, falls die garantierten Summen nicht ausreichen, um etwaige Risiken für seine Daten und/oder sein Geschäft abzudecken.
Der Kunde wird dann eine zusätzliche Versicherung abschließen müssen, um ausreichende Garantien zu erhalten.
Artikel 10. Allgemeine Garantien
MAGILEADS garantiert ausdrücklich, dass die bestellten Produkte und Dienstleistungen den Vertragsunterlagen entsprechen.
MAGILEADS garantiert dem Kunden, dass jede Dienstleistung, Softwarelösung, Dokumentation oder jedes andere Element, das durch ein geistiges oder gewerbliches Eigentumsrecht eines Dritten oder von MAGILEADS selbst geschützt ist und das MAGILEADS verwendet oder zur Verfügung stellt, keine Verletzung der geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte Dritter darstellt.
Falls sich herausstellt, dass die von MAGILEADS erbrachte Dienstleistung ganz oder teilweise eine Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums, unlauteren Wettbewerb oder eine sonstige Verletzung dieser Rechte darstellt, wird MAGILEADS entweder das Recht für den Kunden erlangen, die IT-Dienstleistungen, die Gegenstand der betreffenden Maßnahme sind, weiterhin zu nutzen, oder diese durch gleichwertige Elemente ersetzen, die keine Verletzung der behaupteten Rechte darstellen, oder die Dienstleistungen so ändern, dass diese Verletzung vermieden wird.
Die Gewährleistungsverpflichtung gilt nicht, wenn der Kunde selbst Änderungen an der Softwarelösung vorgenommen oder vornehmen lassen hat.
Der Auftraggeber sichert zu, dass er die erforderlichen Genehmigungen eingeholt hat, wenn er MAGILEADS im Rahmen der Leistungserbringung auffordert, eine Softwarelösung, Dokumentation oder ein anderes Element zu verwenden, das durch ein geistiges oder gewerbliches Eigentumsrecht eines Dritten geschützt ist.
Der Kunde stellt MAGILEADS von jeglichen Beschwerden, Ansprüchen, Klagen wegen Rechtsverletzungen oder unlauterem Wettbewerb im Zusammenhang damit frei und trägt gegebenenfalls alle Beträge, Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit solchen Rechtsverletzungen, die MAGILEADS entstehen.
Artikel 11. Vertraulichkeit
Definition von vertraulichen Informationen
Im Rahmen dieses Vertrags umfasst der Begriff „Vertrauliche Informationen“ sämtliche Informationen, Daten und Dokumente jeglicher Art einer Partei, die der anderen Partei schriftlich, mündlich oder auf andere Weise übermittelt oder bekannt gemacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf technische, kommerzielle, strategische und finanzielle Informationen, Studien, Spezifikationen, Software, Komponenten, Produkte und Ausrüstung.
Informationen, die ohne vertragliche oder gesetzliche Verletzung der Vertraulichkeit öffentlich zugänglich sind oder öffentlich bekannt gegeben werden, gelten nicht als vertrauliche Informationen.
Schutz vertraulicher Informationen
Die Partei, die die vertraulichen Informationen erhält, verpflichtet sich gegenüber der anderen Partei, diese zu schützen und streng vertraulich zu behandeln sowie sie mit Sorgfalt zu handhaben.
Jegliche Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei untersagt.
Intern, d. h. innerhalb der Vertragsgesellschaften, dürfen vertrauliche Informationen nur an diejenigen weitergegeben werden, die sie benötigen, und zwar nur zu dem Zweck, zu dem sie offengelegt wurden.
Diese Vertraulichkeitsvereinbarung bleibt für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab dem Datum der Beendigung der Beziehung zwischen den Parteien, aus welchem Grund auch immer, in Kraft.
Sensible Daten
Bei der Übermittlung sogenannter „sensibler“ Daten wird der Kunde MAGILEADS schriftlich darüber informieren, damit die Verarbeitung dieser Daten einer besonderen Kontrolle unterliegen kann.
MAGILEADS wird geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser „sensiblen“ Daten ergreifen, die dadurch von einem höheren Schutzniveau profitieren werden, insbesondere im Hinblick auf die Datenübertragung über das Netzwerk.
Für die Durchführung außergewöhnlicher Schutzmaßnahmen kann eine gesonderte Gebühr erhoben werden.
Autorisierte Drittanbieter
MAGILEADS ist ausdrücklich berechtigt, vertrauliche Informationen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen mit Dritten auszutauschen, die vom Auftraggeber speziell für ihre eigenen Aufgaben benannt wurden: Wirtschaftsprüfer, IT-Anbieter, Partner und/oder Investor, Berater, Logistikdienstleister usw.
Der Kunde wird MAGILEADS schriftlich über jede Einschränkung informieren, die er auf diese Klausel anwenden möchte.
Der Auftraggeber garantiert, dass diese Drittparteien vertrauliche Informationen in der gleichen Weise behandeln wie er selbst.
Werbung und Verkaufsförderung
Der Kunde ermächtigt MAGILEADS ausdrücklich zur Nutzung der ihm bereitgestellten Dienstleistungen und gestattet in diesem Zusammenhang die Reproduktion seines Logos und seiner Marke in jeglicher Werbung und Kommunikation, unabhängig vom Medium.
Artikel 12. Sicherheit
MAGILEADS setzt technische und organisatorische Maßnahmen ein, um einen betrügerischen Zugriff auf oder eine betrügerische Nutzung der an sie übermittelten Daten sowie deren Verlust, Veränderung und/oder Zerstörung zu verhindern.
Sicherungsverfahren
MAGILEADS sichert die vom Kunden für seine Geschäftszwecke gespeicherten Daten regelmäßig und redundant gemäß Artikel 34 des Gesetzes Nr. 28-17 vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheiten, der Folgendes vorsieht: „ Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung ist verpflichtet, im Hinblick auf die Art der Daten und die mit der Verarbeitung verbundenen Risiken alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten und insbesondere zu verhindern, dass sie verfälscht, beschädigt oder von unbefugten Dritten eingesehen werden (...).“
Ergänzend zu diesen Maßnahmen muss der Kunde ein unabhängiges, regelmäßig wiederkehrendes und zuverlässiges Backup-Verfahren implementieren, wobei er die ihm über die Softwarelösung oder über den Kundenbereich zur Verfügung gestellten Extraktionsfunktionen nutzt.
Zugang zur Software und/oder zum Kundenbereich
Die Zugangsdaten für die Softwarelösung und/oder den Kundenbereich müssen vom Kunden festgelegt oder geändert werden. Diese Zugangsdaten sind persönlich und vertraulich.
Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Verwendung der Kennungen und die sichere Aufbewahrung der zugehörigen Zugangscodes und übernimmt die Verantwortung für die Sicherheit seiner Computerausrüstung.
Artikel 13. Betriebsdaten
Die von MAGILEADS im Auftrag des Kunden verwendeten, verarbeiteten, gehosteten, gesicherten oder gespeicherten Daten bleiben Eigentum des Kunden.
Der Zugriff auf die Daten ist ausschließlich dem Kunden vorbehalten. Der Kunde wird jedoch darüber informiert und erklärt sich damit einverstanden, dass MAGILEADS ebenfalls auf die Daten zugreifen darf, jedoch ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung seines Auftrags und der Verbesserung der Qualität seiner Dienstleistungen.
Der Auftraggeber ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich und behält die volle Kontrolle über die Daten, auf die MAGILEADS im Rahmen der vertraglichen Beziehungen Zugriff haben kann.
MAGILEADS agiert ausschließlich als Unterauftragnehmer im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten, deren Einhaltung das Unternehmen zusichert.
MAGILEADS verpflichtet sich, auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Elemente keine Handlungen vorzunehmen, die eine Rechtsverletzung oder eine Fälschung darstellen könnten.
MAGILEADS verpflichtet sich, die im Computersystem enthaltenen personenbezogenen Daten weder für eigene Zwecke noch im Auftrag Dritter zu nutzen oder auszubeuten.
Der Kunde ist für alle Erklärungen und/oder Verwaltungsverfahren (insbesondere für alle Erklärungen gegenüber der CNIL) verantwortlich, die für die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten erforderlich sind, die er über die IT-Lösung eingibt.
Der Kunde garantiert MAGILEADS, dass keine Ansprüche oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Nutzung der IT-Lösung durch den Kunden selbst oder durch Dritte, denen er Zugang gewährt hat, geltend gemacht werden können. Er trägt gegebenenfalls alle Beträge, Kosten und Auslagen, die MAGILEADS im Zusammenhang mit solchen Verstößen entstehen.
Artikel 14. Verantwortung des Kunden
Es wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung des Vertrags eine aktive Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und MAGILEADS sowie die Bereitstellung fairer Informationen erfordert.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, MAGILEADS alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen und alle organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um die Zusammenarbeit seiner Mitarbeiter mit denen von MAGILEADS sicherzustellen.
Der Auftraggeber muss alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Erfolg seines Projekts zu gewährleisten, insbesondere:
- Einen Projektmanager ernennen, der mit Entscheidungsbefugnissen hinsichtlich der von MAGILEADS vorgeschlagenen Lösungen ausgestattet ist;
- Schließen Sie einen Servicevertrag ab, der Ihren Bedürfnissen entspricht;
- Um die Ausbildung seiner Mitarbeiter sicherzustellen.
Sollte der Projektmanager nicht mehr über die notwendige Verfügbarkeit verfügen, um das Projekt zu überwachen, oder sollte er das Unternehmen des Auftraggebers verlassen, verpflichtet sich dieser, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Mangel auszugleichen, insbesondere durch die Benennung eines neuen Ansprechpartners und die Neuorganisation der Schulung.
Wenn die Dienstleistungen ganz oder teilweise in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht werden, verpflichtet sich der Auftraggeber außerdem, den Mitarbeitern von MAGILEADS Arbeitsbedingungen zu bieten, die ihren Bedürfnissen entsprechen.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde auch für die Abnahmeprüfung der Softwarelösung verantwortlich.
Der Kunde bestätigt, darüber informiert worden zu sein, dass er sich an MAGILEADS oder einen anderen Fachmann seiner Wahl wenden muss, wenn er sich nicht in der Lage sieht, die Testverfahren vor der Inbetriebnahme der IT-Lösung durchzuführen.
Artikel 15. Versicherung
Jede Partei haftet für alle direkten und nachweisbaren Verluste und/oder Schäden, die sie der anderen Partei infolge eines Verstoßes gegen ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag verursacht.
Jede Partei erklärt, dass sie bei einem seriösen und solventen Versicherungsunternehmen versichert ist und ihre Versicherungspolicen stets auf dem neuesten Stand halten wird, um alle Schäden abzudecken, die der anderen Partei oder Dritten infolge der Verpflichtungen aus diesem Vertrag entstehen.
Die abgeschlossenen Versicherungspolicen müssen zwingend mindestens die folgenden Schäden abdecken:
- Klassische zivilrechtliche Haftung: Grundstückshaftung, Personenhaftung, Personenschäden usw.
- IT-Haftung: Computersysteme, Daten, Betriebsunterbrechung.
Jede Partei wird auf erstes Verlangen der anderen Partei eine Begründung vorlegen.
Artikel 16. Beendigung / Aussetzung
Kündigung ohne wichtigen Grund
Vorbehaltlich der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen kann der Kunde diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem (1) Monat kündigen. Die Kündigung kann entweder per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail an folgende Adresse erfolgen: moc.sdaeligam@atpmoc . In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung durch MAGILEADS. Der Kunde verpflichtet sich, alle aus diesem Vertrag noch ausstehenden Beträge und Gebühren unverzüglich zu zahlen.
MAGILEADS kann diesen Vertrag jederzeit während seiner Laufzeit automatisch und ohne Angabe von Gründen kündigen, sofern eine Kündigungsfrist von sechs (6) Monaten per Einschreiben mit Rückschein eingehalten wird. MAGILEADS verpflichtet sich, dem Kunden den anteiligen Betrag für den nicht erfüllten Vertragszeitraum zu erstatten.
Kündigung im Falle eines Verstoßes
Im Falle eines Verstoßes einer der Vertragsparteien gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen, der nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum eines von der beschwerdeführenden Partei versandten Einschreibens mit Rückschein, in dem die betreffenden Verstöße mitgeteilt werden, behoben wird, wird der Vertrag automatisch beendet, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gegen die säumige Partei.
Als Benachrichtigungsdatum für das Schreiben, in dem die betreffenden Mängel aufgeführt werden, gilt bei einem Einschreiben mit Rückschein das Datum der ersten Vorlage, andernfalls das Datum des Poststempels.
Dieser Vertrag kann im Falle höherer Gewalt automatisch beendet werden.
Artikel 17. Reversibilität
Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, verpflichtet sich MAGILEADS, nach Wahl des Kunden alle ihm gehörenden Daten zurückzugeben oder zu vernichten.
Die Rückgabe oder Vernichtung erfolgt innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eingang eines per Einschreiben mit Rückschein übermittelten Antrags.
Im Falle einer Datenwiederherstellung werden die Daten dem Kunden in einem Standardformat übermittelt, das in einer vergleichbaren Umgebung lesbar ist. Es besteht jedoch zwischen den Parteien Einigkeit darüber, dass MAGILEADS weder die Kompatibilität des wiederhergestellten Formats mit der vom Kunden vorgesehenen IT-Anwendung noch die Integrationszeit der Daten garantiert.
Auf Anfrage und gegen Rechnungsstellung einer zusätzlichen Dienstleistung kann MAGILEADS den Kunden bei der Datenwiederherstellung unterstützen.
Diese Assistenzleistungen werden zum jeweils gültigen Tarif abgerechnet.
Der Kunde wird darüber informiert und erklärt sich damit einverstanden, dass MAGILEADS alle seine Daten nach Ablauf eines (1) Monats nach Beendigung eines von MAGILEADS bereitgestellten Produkts oder einer Dienstleistung und ohne Antrag auf Rückerstattung löschen wird.
Artikel 18. Verbot der Abwerbung von Mitarbeitern
Der Kunde verpflichtet sich, ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung von MAGILEADS weder direkt noch indirekt einen Mitarbeiter von MAGILEADS, der an der Erbringung der Dienstleistungen beteiligt ist oder voraussichtlich beteiligt sein wird, zu beschäftigen oder einzustellen, selbst wenn die ursprüngliche Anfrage vom Mitarbeiter selbst gestellt wird.
Dieser Verzicht gilt für die gesamte Laufzeit dieses Vertrags und für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Ablauf jeglicher von MAGILEADS erbrachter Dienstleistung.
Für den Fall, dass der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, verpflichtet er sich, MAGILEADS insbesondere für Auswahl-, Rekrutierungs- und Schulungskosten sowie für Schäden, die aus bereits eingegangenen Verpflichtungen entstehen, durch sofortige Zahlung eines Pauschalbetrags ohne Steuern, zuzüglich Mehrwertsteuer, in Höhe des Dreifachen (3) neuen Bruttojahresgehalts der betreffenden Person oder, falls dieses höher ist, des Dreifachen ihres früheren Bruttojahresgehalts zu entschädigen.
Artikel 19. Geistiges Eigentum
Der Kunde ist und bleibt Eigentümer aller Daten, die er über die Anwendungsdienste im Rahmen des Vertrags nutzt.
MAGILEADS ist und bleibt Inhaber der Eigentumsrechte an allen Elementen der dem Kunden zur Verfügung gestellten Anwendungsdienste und -lösungen sowie allgemein an der im Rahmen des Vertrags implementierten oder entwickelten IT-Infrastruktur.
Der Vertrag räumt dem Auftraggeber keinerlei Eigentumsrechte an den Lösungen ein. Die vorübergehende Bereitstellung der Lösungen gemäß den Vertragsbedingungen stellt keine Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum im Sinne des französischen Gesetzes über geistiges Eigentum an den Auftraggeber dar.
Dem Kunden ist es untersagt, Elemente der Software oder die dazugehörige Dokumentation in irgendeiner Form, auf irgendeinem Medium oder mit irgendwelchen Mitteln zu reproduzieren.
Verzicht
Zwischen den Parteien wird formell vereinbart, dass jegliche Toleranz oder ein Verzicht einer der Parteien bei der Anwendung aller oder eines Teils der im Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen, gleich welcher Art, Häufigkeit oder Dauer, keine Änderung des Vertrags darstellt und auch nicht die Begründung irgendwelcher Rechte ermöglicht.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags nach geltendem Recht oder aufgrund einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung für ungültig erklärt werden, gilt diese Bestimmung als nicht geschrieben, ohne dass der Vertrag im Übrigen ungültig wird oder die Gültigkeit seiner übrigen Bestimmungen beeinträchtigt wird. Das Versäumnis einer Partei, eine Bestimmung dieses Vertrags durchzusetzen, oder ihre Duldung eines Verstoßes dagegen, sei er dauerhaft oder vorübergehend, gilt nicht als Verzicht dieser Partei auf ihre Rechte aus dieser Bestimmung.
In diesem Fall werden die Parteien die unwirksame Bestimmung so weit wie möglich durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der Vertragsbedingungen entspricht.
Titel
Die Überschriften der hierin enthaltenen Artikel dienen lediglich der besseren Übersicht und haben an sich weder vertragliche Gültigkeit noch eine besondere Bedeutung.
Änderungen
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen können jederzeit geändert werden. Jede neue Bestellung setzt die vollständige und vorbehaltlose Annahme der neuen Allgemeinen Verkaufsbedingungen voraus.
Benachrichtigungen
Sämtliche Korrespondenz an MAGILEADS muss an die eingetragene Geschäftsadresse gesendet werden: 40 rue de plaisance – 75014 Paris – Frankreich.
Verbreitung des Vertrags
Da dieser Vertrag „intuitu personae“ geschlossen wird, ist es den Parteien einerseits untersagt, den Vertrag oder Teile ihrer Rechte und Pflichten aus irgendeinem Grund und in irgendeiner Form, ob entgeltlich oder unentgeltlich, an Dritte zu übertragen und andererseits die Ausführung ihrer vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.
Computerbeweise
Sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird, stellen die von MAGILEADS über seine Website www.magileads.com/ und/oder die Softwarelösung erfassten Daten einen Nachweis für Transaktionen zwischen MAGILEADS und dem Kunden dar.
Artikel 21. Gerichtsstand – Anwendbares
Dieser Vertrag unterliegt französischem Recht, auch wenn eine der Parteien ausländischer Staatsangehörigkeit ist und/oder die Dienstleistungen ganz oder teilweise im Ausland erbracht werden.
Vor Einleitung rechtlicher Schritte vereinbaren die Parteien, eine gütliche Lösung durch Schlichtung oder Verhandlung anzustreben.
Sollte keine gütliche Einigung erzielt werden können, unterliegen alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Zustandekommen , der Auslegung oder der Erfüllung dieses Vertrags der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Paris, auch in dringenden Fällen, unabhängig davon, ob mehrere Beklagte oder Drittansprüche vorliegen. Diese Zuständigkeit gilt auch für summarische Verfahren.
SERVICE-LEVEL-VEREINBARUNG (SLA)
Präambel
MAGILEADS ist auf die Bereitstellung von IT-Dienstleistungen im SaaS-Modell spezialisiert. Die Liste der IT-Dienstleistungen und Anwendungen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden können, wurde ihm auf der Website des Unternehmens, www.magileads.com , oder im Rahmen eines Angebots zugänglich gemacht.
Die von MAGILEADS angebotenen Dienstleistungen sind per Internet fernzugänglich.
Der Kunde möchte eine externe IT-Lösung für die spezifischen Bedürfnisse seines Unternehmens nutzen.
Glossar
Software as a Service: Die Begriffe „SaaS-Software“, „SaaS-Software“, „Abonnementdienst“, „Software“, „Anwendung“ beziehen sich auf Software, die im Rahmen eines Abonnements bereitgestellt wird, einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen.
Hauptdienst und ergänzender Dienst: Ein Hauptdienst ist ein Dienst, der unabhängig von allen anderen Diensten genutzt werden kann.
Ein ergänzender Dienst (oder neuer Dienst) ist notwendigerweise mit einem Hauptdienst verknüpft: beispielsweise eine Zusatzoption oder ein Modul.
Benutzerberechtigungen: „Benutzerberechtigungen“ sind Einstellungen, die einen Benutzer betreffen und es Ihnen ermöglichen, seine Rechte und Befugnisse in der Anwendung zu erweitern oder einzuschränken.
Benutzer: Bezeichnet jede Person, die auf die Softwarelösung zugreift.
Administratorbenutzer: Bezeichnet einen Anwendungsbenutzer mit erweiterten oder sogar vollständigen Benutzerberechtigungen für die Software.
Endbenutzer / Benutzerzugriff / Benutzerkonto: Bezeichnet die Mitarbeiter oder sonstige natürliche oder juristische Personen, denen der Kunde Kennungen anvertraut hat, die den Zugriff auf die Softwarelösung ermöglichen.
Kennungen: Gemeint sind die eindeutige Kennung des Benutzers (Login) und das Login-Passwort (Passwort).
Betriebsdaten: Bezeichnet die von der Anwendung eingegebenen und generierten Daten.
Gespeicherte Dateien: Bezeichnet alle Dateien, die zur Speicherung in der Anwendung heruntergeladen werden und deren Original vom Client aufbewahrt wird.
Erstauftrag und Zusatzauftrag: Ein Erstauftrag ist die Bestellung einer Hauptleistung, gegebenenfalls mit Zusatzleistungen.
Eine Zusatzbestellung ist eine Folgebestellung für zusätzliche Dienstleistungen.
Artikel 1. Zweck
Diese Sonderbedingungen gelten für die Bereitstellung von SaaS-Software durch MAGILEADS an professionelle Kunden, ungeachtet etwaiger Klauseln in den Dokumenten des Kunden, insbesondere in dessen allgemeinen Einkaufsbedingungen.
Die Nutzung der von MAGILEADS vertriebenen SaaS-IT-Lösungen durch den Kunden setzt die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. Änderungen dieser Bestimmungen sind für den Kunden ab dem Zeitpunkt ihrer Mitteilung verbindlich, unabhängig vom Kommunikationsweg.
Artikel 2. Bestellung und Lieferung von Abonnements
Aktivierung der Anwendung
Nach Eingang der Bestellung bei MAGILEADS erhält der Kunde per E-Mail Anweisungen sowie einen Benutzernamen und ein Passwort für den Zugriff auf die Anwendung.
Der Tag, an dem die Anweisungen erteilt werden, gilt als Liefertermin der bestellten Dienstleistung.
Sobald das Passwort vergeben wurde, übernimmt MAGILEADS keine Verantwortung mehr dafür. Dem Kunden wird daher dringend empfohlen, es umgehend zu ändern.
Erstellung zusätzlicher Benutzerkonten
Bei der Verwendung der von MAGILEADS bereitgestellten Anwendungen hat der Benutzer möglicherweise die Möglichkeit, neue Benutzerzugriffskonten zu erstellen.
Diese Benutzerzugänge werden ab dem Zeitpunkt der Aktivierung gemäß den jeweils geltenden Preisbedingungen abgerechnet.
Aktivierung zusätzlicher Dienste
Bei der Nutzung der von MAGILEADS bereitgestellten Anwendungen hat der Benutzer gegebenenfalls die Möglichkeit, zusätzliche Dienste zu aktivieren.
Diese neuen Dienstleistungen werden ab dem Zeitpunkt ihrer Aktivierung gemäß den jeweils geltenden Preisbedingungen abgerechnet.
Benutzerberechtigungen
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Verteilung des Benutzerzugriffs und die Zuweisung von Berechtigungen innerhalb der bereitgestellten Anwendungen, insbesondere wenn ein solcher Zugriff das Auslösen solcher zusätzlicher Befehle ermöglicht.
Artikel 3. Finanzielle Bedingungen
Im Gegenzug für das Recht zur Nutzung der MAGILEADS-Software, einschließlich der damit verbundenen Support- und Wartungsleistungen, muss der Kunde eine Gebühr entrichten, die auch als Abonnementgebühr bezeichnet wird.
Die Abrechnungshäufigkeit dieses Abonnements ist an die Vertragslaufzeit des abonnierten Dienstes angepasst.
Alle Abonnements werden im Voraus abgerechnet. Die Zahlung erfolgt per monatlichem Lastschriftverfahren oder wiederkehrender Kreditkartenzahlung. Zahlungsarten wie Scheck, Banküberweisung oder Zahlungsanweisung müssen per E-Mail an die Verwaltung unter
moc.sdaeligam@atpmoc und vorab von MAGILEADS genehmigt werden. Die von MAGILEADS für Transaktionen gewährten Sicherheitsgarantien entsprechen denen des Zahlungsdienstleisters.
Sofern der Kunde keine gegenteiligen Beweise vorlegt, gelten die in den Computersystemen von MAGILEADS und seinen Partnern unter angemessenen Sicherheitsbedingungen gespeicherten computergestützten Aufzeichnungen als Nachweis für die zwischen dem Kunden und MAGILEADS getätigten Mitteilungen, Bestellungen, Bestätigungen und Zahlungen.
Diese Angaben gelten zwischen den Parteien als gültig, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich das Gegenteil beweist.
Ausgestellte Rechnungen sind sofort im Kundenbereich der MAGILEADS-Website verfügbar. Der Zugang zu diesem Bereich ist dem Kunden vorbehalten, und nur er kennt die Zugangsdaten.
Rechnungen sind sofort nach Ausstellung fällig.
Hat der Kunde den Abonnementpreis bis zum Fälligkeitstermin nicht bezahlt, kann MAGILEADS nach eigenem Ermessen die Ausführung des Vertrags aussetzen.
Die Aussetzung des Dienstes führt nicht zur Einstellung der Abrechnung. Um sein Konto wieder zu aktivieren, muss der Kunde den gesamten fälligen Betrag per Kreditkarte über sein Online-Konto an MAGILEADS bezahlen.
Artikel 4. Dauer der Verpflichtung
Abonnement
Das Abonnement, das mit einer kostenlosen Testphase beginnen kann, wird am Ende jedes Abrechnungszeitraums automatisch verlängert. Jeder begonnene Abrechnungszeitraum wird vollständig abgerechnet.
Erneuerung
Der Vertrag verlängert sich automatisch und stillschweigend, sofern er nicht vom Kunden gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen gekündigt wird. Bei Verlängerung verlängert sich die Vertragslaufzeit um einen Zeitraum, der dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum entspricht.
Zusätzliche Bestellung
Die Bestellung zusätzlicher Benutzerkonten ändert nichts an der anfänglichen Vertragslaufzeit. Diese Konten unterliegen einer Vertragslaufzeit von einem (1) Monat.
Die Bestellung zusätzlicher Dienstleistungen unterliegt einer Mindestvertragslaufzeit, die je nach erworbener Dienstleistung variieren kann. Der Kunde wird bei der Bestellung über die Dauer dieser Vertragslaufzeit informiert; standardmäßig beträgt sie einen Monat.
Überschreitet dieser Zeitraum die Dauer der Verpflichtung, der die Hauptdienstleistung unterliegt, so wird die Verpflichtung gegenüber der Hauptdienstleistung entsprechend verschoben.
Artikel 5. Zugang zur Lösung
Die SaaS-Lösung ist über eine von MAGILEADS bereitgestellte URL im Internet erreichbar. Die vom Kunden angegebene URL ergänzt die bereits von MAGILEADS bereitgestellte URL. Beide URLs funktionieren parallel.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Funktion der von ihm bereitgestellten URL. Er muss sicherstellen, dass deren Konfiguration den MAGILEADS-Richtlinien entspricht.
MAGILEADS behält sich das Recht vor, die Verwendung einer vom Kunden bereitgestellten URL abzulehnen.
Artikel 6. Softwarekompatibilität
Um SaaS-Lösungen nutzen zu können, muss der Kunde über eine angemessene Computerausstattung und eine ausreichend hochwertige Internetverbindung verfügen.
Im Rahmen dieser Vereinbarung und sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die dem Kunden gewährten Garantien auf die nachstehend beschriebene Referenzumgebung beschränkt:
- Computer mit mindestens einem 2-GHz-Prozessor, 4 GB RAM und 64 MB Grafikspeicher;
- Bildschirm mit einer Mindestauflösung von 1024 x 768 Pixeln;
- ADSL-, Kabel- oder Glasfaser-Internetanschluss
- Betriebssystem: MS Windows, Mac OS oder Linux
- Neueste Version des Google- oder Firefox-Internetbrowsers
Sofern im Software-Datenblatt die Kompatibilitätskriterien erweitert werden, dienen diese Angaben lediglich Informationszwecken und begründen keine Haftung seitens MAGILEADS.
Wenn im Software-Datenblatt Kompatibilitätskriterien eingeschränkt sind, gelten diese Angaben als verbindlich und der Kunde muss sie im Rahmen der Nutzung der Software einhalten.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass MAGILEADS keinen Einfluss auf die technische Weiterentwicklung von Internetbrowsern hat. Im Falle einer Inkompatibilität zwischen der Software und dem Browser aufgrund eines Browser-Updates hat MAGILEADS dreißig (30) Tage Zeit, die Software entsprechend zu aktualisieren.
Im Falle einer technischen Unmöglichkeit kann MAGILEADS die Anwendungsvoraussetzungen ändern.
Artikel 7. Technische Ressourcen, Datenvolumen
Das Hosting der von MAGILEADS bereitgestellten SaaS-Lösung zeichnet sich durch Hardware-Ressourcen aus, darunter der vom Kunden belegte Speicherplatz, der von seinen Daten genutzte Speicherplatz, die Rechenleistung und die Bandbreite.
Die Kontingente und Beschränkungen für die Nutzung dieser Hardware-Ressourcen sind im Datenblatt der gewählten SaaS-Lösung angegeben und hängen von der Anzahl der deklarierten Benutzerzugriffe ab.
Um die Verarbeitung von Kundendaten zu gewährleisten, können Quoten und Beschränkungen für die Menge der verarbeiteten Daten desselben Typs festgelegt werden. Diese sind im Beschreibungsblatt der gewählten SaaS-Lösung angegeben.
Wird eine dieser Quoten nicht erreicht, muss der Kunde einen auf seinen Verbrauch zugeschnittenen Service abonnieren.
Artikel 8. Sicherheit
Der Kunde trägt die alleinige und uneingeschränkte Verantwortung für die Nutzung, Speicherung und Vertraulichkeit der Benutzernamen und Passwörter, die den Zugriff auf die von MAGILEADS bereitgestellte Software ermöglichen.
Der Kunde ist für die Festlegung seiner eigenen IT-Sicherheitspolitik verantwortlich und muss diese mit organisatorischen und materiellen Mitteln umsetzen, die auf seine Herausforderungen abgestimmt sind.
Hacking oder unbefugter Zugriff
Im Falle eines Hacking-Angriffs oder betrügerischen Zugriffs auf die Software kann MAGILEADS den Zugriff nach eigenem Ermessen, unverzüglich und ohne Vorankündigung, sperren.
Diese Unterbrechung berechtigt den Kunden nicht zu einer Entschädigung.
Artikel 9. Schutzmaßnahmen
Betriebsdaten
Als Teil seiner Dienstleistungen gewährleistet MAGILEADS die Sicherung der Betriebsdaten des Kunden alle 48 Stunden.
MAGILEADS verpflichtet sich, ein Backup gemäß den folgenden Bedingungen wiederherzustellen:
- Kostenlos im Falle eines technischen Problems, das auf MAGILEADS zurückzuführen ist;
- Als zusätzliche Dienstleistung, die zum jeweils gültigen Tarif abgerechnet wird, aus jedem anderen Grund (im Falle eines Bedienungsfehlers, missbräuchlichen Gebrauchs der Lösung usw.).
Im Rahmen des kostenlosen Backup-Wiederherstellungsdienstes stellt MAGILEADS das Backup vollständig wieder her und kann nicht auf Anfragen zur teilweisen Datenwiederherstellung reagieren.
Dateispeicherung
Im Zusammenhang mit Dateien, die der Kunde in die SaaS-Lösung importiert, ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, die Originaldateien auf einem unabhängigen Computersystem zu speichern.
Testen, Schulung oder kostenlose Anwendungen
Die in diesen Anwendungen enthaltenen Daten werden nicht gesichert und unterliegen auch nicht den Garantien von MAGILEADS.
Artikel 10. Verpflichtung zur Verfügbarkeit
Zugang zu Diensten
MAGILEADS stellt dem Kunden die SaaS-Software über das Internetnetzwerk 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag zur Verfügung.
MAGILEADS behält sich jedoch das Recht vor, den Zugriff auf die SaaS-Lösung ganz oder teilweise einzuschränken, um Wartungsarbeiten durchzuführen.
MAGILEADS wird den Kunden über solche Vorgänge auf jeglichem Wege informieren.
Maximale Software-Ausfallzeitrate
Die maximale monatliche Nichtverfügbarkeitsrate der Software ist auf 1 % (ein Prozent) der Zeit festgelegt.
Wartungsarbeiten, die zwischen 20:00 und 8:00 Uhr durchgeführt werden, sind in dieser Messung nicht enthalten.
MAGILEADS kann nicht für Schwierigkeiten beim Zugriff auf SaaS-Lösungen aufgrund von Störungen des Internetnetzes verantwortlich gemacht werden.
Strafen
Wird diese Toleranzgrenze für Nichtverfügbarkeit überschritten, ist der Kunde berechtigt, von MAGILEADS die Zahlung einer Vertragsstrafe zu verlangen.
Für jede Stunde Nichtverfügbarkeit, die über den festgelegten monatlichen Höchstsatz hinausgeht, beträgt die fällige Strafe 1/100 der monatlichen Rechnung für die betreffende Dienstleistung in dem Monat, in dem die Überschreitung festgestellt wurde.
Die Höhe dieser Strafe darf den Betrag der monatlichen Rechnung nicht übersteigen.
Messung der Verfügbarkeitsrate
MAGILEADS wendet Verfahren zur Kontrolle der Verfügbarkeitsrate an und verpflichtet sich, die aus dieser Kontrolle resultierenden Informationen wahrheitsgemäß weiterzugeben.
Sollte der Kunde die von MAGILEADS getroffenen Maßnahmen beanstanden, kann er eine abweichende Kontrolllösung implementieren, sofern er MAGILEADS hierfür mit einer Frist von 7 (sieben) Tagen informiert.
Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dieser Inspektion trägt der Auftraggeber.
Artikel 11. Bekenntnis zur Flexibilität
Verpflichtung zu reibungslosem Service
MAGILEADS ist bestrebt, dem Nutzer eine angemessene Reaktionszeit im Hinblick auf einen reibungslosen Service zu bieten.
Diese angemessene Reaktionszeit wird anhand der technischen Beschränkungen des verwendeten Dienstes und der Häufigkeit seiner Nutzung beurteilt.
Für die Anzeige der aktuellen Seiten muss die Anwendung eine maximale durchschnittliche Verzögerung von 5 (fünf) Sekunden einhalten.
Für die Anzeige von Suchergebnissen muss die Anwendung eine maximale durchschnittliche Verzögerung von 10 (zehn) Sekunden einhalten.
Die folgenden Seiten sind von diesem maximalen durchschnittlichen Zeitrahmen ausgenommen:
- Ermöglichung des Imports oder Exports von Daten,
- Anzeige der erweiterten Suchergebnisse,
- Anzeige von zusammenfassenden Tabellen oder Statistiken,
- Datei herunterladen,
- Stapelverarbeitung.
Diese Verpflichtungen sind gegenüber MAGILEADS nur dann durchsetzbar, wenn der Kunde die im Vertrag festgelegten Quoten und Beschränkungen strikt einhält.
Messung der Serviceflüssigkeit
MAGILEADS setzt Verfahren zur Überwachung der Servicequalität ein und verpflichtet sich, die aus dieser Überwachung gewonnenen Informationen wahrheitsgemäß weiterzugeben.
Die Messung der Serviceflüssigkeit erfolgt anhand von 10 aufeinanderfolgenden Messungen im Abstand von mindestens einer Stunde über einen Zeitraum von maximal 24 Stunden.
Sollte der Kunde die von MAGILEADS getroffenen Maßnahmen beanstanden, kann er die Durchführung eines kontradiktorischen Kontrollverfahrens verlangen.
Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dieser Inspektion trägt der Auftraggeber.
Im Falle eines nachgewiesenen Fehlers seitens MAGILEADS werden dem Kunden die von MAGILEADS berechneten Testkosten vollständig erstattet, und MAGILEADS ist verpflichtet, die Anomalie innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben und neue Messungen kostenlos durchzuführen.
Artikel 12. Ersuchen um Intervention
Um einen qualitativ hochwertigen Service zu gewährleisten, bietet MAGILEADS Benutzersupport und Wartungsdienste an.
Diese Interventionen werden im Rahmen des Zugangs zum SaaS-Service gemäß den in den Allgemeinen Supportbedingungen festgelegten Bedingungen bereitgestellt.
Artikel 13. Systeme von Drittanbietern
Im Rahmen des SaaS-Dienstes beziehen sich die Verpflichtungen von MAGILEADS ausschließlich auf Software, die von MAGILEADS veröffentlicht und bereitgestellt wird.
Insbesondere kann MAGILEADS nicht für Fehlfunktionen verantwortlich gemacht werden, deren Ursprung direkt oder indirekt mit einem Computersystem eines Drittanbieters zusammenhängt.
Artikel 14. Aktualisierungen
Kleines Update
Diese Aktualisierungen beinhalten kleinere Änderungen an der Anwendung und die Behebung von Fehlfunktionen.
Kleinere Aktualisierungen werden vom Kunden durchgeführt und erfordern keine besonderen technischen Kenntnisse.
Wichtiges Update
Diese Updates bringen neue Funktionen und verändern manchmal das Verhalten der Software erheblich.
Größere Aktualisierungen werden von MAGILEADS entweder kostenlos oder gegen Gebühr durchgeführt.
Artikel 15. Kündigung
Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes einer der Parteien gegen eine der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen kann die andere Partei durch ein Einschreiben mit Rückschein eine Mitteilung übermitteln, in der sie aufgefordert wird, diesen Verstoß innerhalb einer Frist von höchstens einem (1) Monat unter ausdrücklichem Bezug auf diese Klausel zu beheben.
Werden diese Mängel nicht innerhalb eines (1) Monats behoben, wird der Vertrag automatisch und ohne weitere Ankündigung oder rechtliche Formalitäten beendet.
Kündigung durch den Kunden
Wenn das Abonnement mit einer Testphase beginnt, kann der Kunde es während der gesamten Testphase jederzeit durch eine einfache E-Mail an compta@magileads.com . Für Kündigungen vor Ablauf der Testphase gilt keine Kündigungsfrist und es fallen keine Gebühren an .
In allen anderen Fällen von Abonnementkündigungen, unabhängig vom Grund, muss der Kunde seine Kündigung per E-Mail an compta@magileads.com der einmonatigen Kündigungsfrist ein, die mit dem Eingang der Kündigung beginnt, und richtet sich nach der Laufzeit der bestehenden Verträge.
Kündigung eingeleitet von MAGILEADS
Die Beendigung dieses Vertrags im Falle der Nichterfüllung einer seiner vertraglichen Verpflichtungen durch den Kunden führt automatisch und kraft Gesetzes zum Verlust der Vertragslaufzeit und zum Verlust aller vom Kunden an MAGILEADS geschuldeten Beträge, einschließlich der aufgrund vertraglicher Verpflichtungen fälligen Beträge, die sofort fällig werden.
Artikel 16. Kostenerstattung
Die Beendigung dieses Vertrags im Falle der Nichterfüllung einer seiner vertraglichen Verpflichtungen durch den Kunden führt automatisch und kraft Gesetzes zum Verlust der Vertragslaufzeit und zum Verlust aller vom Kunden an MAGILEADS geschuldeten Beträge, einschließlich der aufgrund vertraglicher Verpflichtungen fälligen Beträge, die sofort fällig werden.
Artikel 17. Schlussbestimmungen
Der Vertrag, diese Vertragsbedingungen und alle sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen unterliegen französischem Recht.
Für alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder diesen Vertragsbedingungen entstehen, sind die Gerichte von Paris (75, Frankreich) zuständig, unter Ausschluss jeder anderen Gerichtsbarkeit