ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN (ANB)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
SERVICE LEVEL AGREEMENT (SLA)

Präambel

KA-Groupe – MAGILEADS ist auf die Bereitstellung von IT-Dienstleistungen im SaaS-Modus spezialisiert. Die Liste der IT-Dienste und Anwendungsprogramme, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden können, wurde dem Kunden auf der Website des Unternehmens, www.magileads.eu oder bei der Übermittlung eines Geschäftsvorschlags zur Kenntnis gebracht.

Die von MAGILEADS angebotenen Dienste sind aus der Ferne über das Internet zugänglich.

Der Kunde möchte eine externe IT-Lösung für die eigenen Bedürfnisse seines Unternehmens nutzen.

Zu Urkund dessen wurde Folgendes vereinbart und festgelegt

Glossar

URL-Adresse: Datensatz, der den Zugriff auf Informationen aus dem Internet über einen Webbrowser ermöglicht. Er enthält unter anderem den Namen des Servers und den Pfad zum Dokument.

Anwendungen: Bezeichnet die Gesamtheit der Programme und Softwarelösungen, die dem Kunden im SaaS-Modus zur Verfügung gestellt werden.

Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, die die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterzeichnet hat.

Vertrag: Unter Vertrag ist das vorliegende Dokument zu verstehen.

Daten: Bezeichnet die Gesamtheit der Informationen und Daten des Kunden, die durch die Implementierung von Anwendungen erzeugt oder von diesen verarbeitet werden.

Kundenbereich: Ein gesicherter Bereich auf der Website www.magileads.eu, auf den nur Kunden von MAGILEADS zugreifen können und der es ihnen ermöglicht, auf ihre persönlichen Daten zuzugreifen, ihre Angebote und Rechnungen herunterzuladen und die Zahlung vorzunehmen.

Internet: Bezeichnet die Gesamtheit aller miteinander verbundenen Netzwerke, die in allen Teilen der Welt angesiedelt sind.

SaaS: Software als Dienstleistung oder « Software as a Service » ist ein Konzept, bei dem ein Abonnement für Software angeboten wird, die « als Dienstleistung » bereitgestellt wird, anstatt eine Lizenz zu kaufen.

Dienstleistungen: Bezeichnet die Gesamtheit der Dienstleistungen und Softwarelösungen, die MAGILEADS dem Kunden in Erfüllung des Vertrages zu erbringen verpflichtet ist.

Lösung:  » IT-Lösung » oder « Softwarelösung » bezeichnet unterschiedslos die Dienste, Software und Infrastruktur, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.

Artikel 1. Objekt

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die MAGILEADS mit seinen Geschäftskunden abschließt, ungeachtet der Klauseln, die in den Dokumenten des Kunden enthalten sein können, insbesondere seiner Allgemeinen Einkaufsbedingungen.

Der Vertrag besteht aus den folgenden Vertragsdokumenten, die in hierarchischer Reihenfolge mit abnehmender rechtlicher Bedeutung aufgeführt sind:

  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ;
  • Alle späteren Zusatzvereinbarungen zum vorliegenden Vertrag

Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer und/oder mehreren Bestimmungen, die in einem dieser Dokumente enthalten sind, hat das höherrangige Dokument Vorrang.

Alle gegenteiligen Bestimmungen in anderen Dokumenten gelten als ungeschrieben (E-Mail, Fax…). Es wird davon ausgegangen, dass jede Änderung, insbesondere handschriftliche, unabhängig davon, ob sie ein wesentliches Element betrifft oder nicht, oder ob sie in der Hinzufügung oder Streichung eines Elements jeglicher Art besteht, von den Parteien ausdrücklich schriftlich akzeptiert werden muss.

Artikel 2. Dauer des Vertrags

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am ersten Januar zweitausendzweiundzwanzig (01.01.2022) in Kraft und gelten auf unbestimmte Zeit.

Artikel 3. Geschäftsvorschlag

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, seine eigenen Bedürfnisse vollständig anzugeben, ihre Eignung für die Softwarelösung zu beurteilen und sicherzustellen, dass er über die für die Nutzung der Softwarelösung erforderlichen Fähigkeiten verfügt.

Der Kunde erkennt an, dass er über die Notwendigkeit informiert wurde, sich von MAGILEADS oder einem anderen Fachmann seiner Wahl unterstützen zu lassen, um seine Bedürfnisse zu bewerten und um in der Lage zu sein, die SaaS-Lösung gemäß den hierin genannten Bedingungen zu nutzen.

Artikel 4. Bestellung

Die Verkäufe gelten als perfekt nach Erstellung eines Geschäftsvorschlags und ausdrücklicher schriftlicher Annahme der Bestellung des Kunden durch MAGILEADS.

Wenn der Kunde seine Bestellung über das Internet tätigt, ist der Verkauf abgeschlossen, wenn MAGILEADS dem Kunden den Erhalt des online ausgefüllten Bestellformulars und der Zahlung bestätigt.

Alle Anträge auf Änderung und Hinzufügung von Leistungen in einer Bestellung werden nur dann gültig, wenn die Parteien dies ausdrücklich und schriftlich akzeptieren.

Die Stornierung der Bestellung durch den Kunden, nachdem diese von MAGILEADS angenommen wurde, aus welchem Grund auch immer, hat zur Folge, dass die gesamte Leistung als Schadensersatz in Rechnung gestellt wird, um den Schaden zu beheben.

Artikel 5. Preis

Die von MAGILEADS angebotenen Leistungen werden zu den zum Zeitpunkt der Registrierung der Bestellung durch MAGILEADS gültigen Preisen gemäß dem von MAGILEADS erstellten Geschäftsvorschlag erbracht. Die Preise sind in Euro ohne Steuern angegeben. Die Preise werden zu jeder Jahresfälligkeit entsprechend der Entwicklung des Syntec-Indexes angepasst.

Artikel 6. Bedingungen für die Beilegung

Die Zahlungsmodalitäten können sich je nach erbrachter Dienstleistung unterscheiden.

Die Anzahlung ist am Tag der Auftragserteilung fällig, der Restbetrag am Tag der Rechnungsstellung.

Wenn ein Fälligkeitsplan in den Geschäftsvorschlag integriert ist, ist der Preis in mehreren Raten in der Form und innerhalb der Fristen zu zahlen, die im Fälligkeitsplan festgelegt sind.

Eine Rechnung wird von MAGILEADS erstellt und dem Kunden ausgehändigt oder im Kundenbereich zur Verfügung gestellt, wenn die bestellten Dienstleistungen erbracht werden.

Ein Skonto wird von MAGILEADS nicht gewährt.

Jegliche Unstimmigkeiten bezüglich der Rechnungsstellung und der Art der Dienstleistungen müssen per Post an die Abteilung Buchhaltung in 40 rue de plaisance, 75014 Paris, oder per E-Mail an compta@magileads.com geäußert werden. innerhalb eines (1) Monats nach Ausstellung des betreffenden Bestellscheins oder der betreffenden Rechnung.

Die vom Kunden geleisteten Zahlungen gelten erst dann als endgültig, wenn MAGILEADS die geschuldeten Beträge tatsächlich eingezogen hat.

Bei verspäteter Zahlung der vom Kunden geschuldeten Beträge, die im Geschäftsvorschlag und/oder auf der Rechnung aufgeführt sind, werden Verzugszinsen erhoben, zusätzlich zu einer Pauschalentschädigung gemäß dem Dekret Nr. 2012-1115 vom 02.10.2012 für Einziehungskosten in Höhe von 40 EUR.

Als Strafklausel führt jede Nichtzahlung zur Fälligkeit von 15 % der geschuldeten und unbezahlten Beträge, unbeschadet aller anderen Rechtsmittel.

Diese Strafen werden automatisch und von Rechts wegen von MAGILEADS einbehalten, ohne jegliche Formalität oder vorherige Inverzugsetzung.

Jede Verzögerung führt ebenfalls zur sofortigen Fälligkeit aller vom Kunden geschuldeten Beträge, unbeschadet aller anderen Maßnahmen, die MAGILEADS in diesem Zusammenhang gegen den Kunden ergreifen kann.

Darüber hinaus behält sich MAGILEADS das Recht vor, im Falle der Nichteinhaltung der oben aufgeführten Zahlungsbedingungen die Erbringung der vom Kunden bestellten Dienstleistungen auszusetzen oder zu stornieren und/oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen. Die Aussetzung eines Dienstes führt nicht zur Aussetzung seiner Rechnungsstellung.

Artikel 7. Verpflichtung zur Dauer und Verlängerung

Die Dienstleistungen von MAGILEADS unterliegen einer Verpflichtung von einem (1) Jahr, sofern in dem vom Kunden angenommenen Geschäftsvorschlag nichts anderes angegeben ist.

Das Abonnement wird dann stillschweigend um jeweils ein (1) Jahr verlängert, sofern es nicht vom Kunden unter den hier festgelegten Bedingungen gekündigt wird.

Bei der Verlängerung gelten die am Tag der Verlängerung gültigen Gebühren und der anwendbare Tarif.

Artikel 8. Lieferung

MAGILEADS verpflichtet sich, sich nach besten Kräften zu bemühen, die vom Kunden angeforderten Leistungen innerhalb der in den Geschäftsbedingungen festgelegten Fristen zu erbringen.

Diese Fristen werden jedoch nur zur Information mitgeteilt und eine eventuelle Überschreitung kann nicht zu Schadenersatz, Zurückhaltung oder Stornierung der Bestellung durch den Kunden führen.

Wenn die bestellten Dienstleistungen nicht innerhalb eines (1) Monats nach dem oben genannten Richtdatum aus einem anderen Grund als höherer Gewalt oder dem Verschulden des Kunden erbracht wurden, kann der Verkauf auf schriftlichen Antrag des Kunden aufgelöst werden. Die vom Kunden gezahlten Beträge werden ihm dann zurückerstattet.

Sofern der Kunde bei der Lieferung der Produkte und Leistungen keine ausdrücklichen Vorbehalte oder Reklamationen äußert, gelten diese als mit der Bestellung in Menge und Qualität übereinstimmend.

Der Kunde kann innerhalb von acht (8) Tagen nach Erbringung der Leistungen per Post an die Buchhaltungsabteilung oder per E-Mail ancompta@magileads.com solche Vorbehalte oder Beschwerden mit allen dazugehörigen Belegen vorbringen.

Bei Nichteinhaltung dieser Formalitäten und Fristen durch den Kunden kann keine Reklamation rechtsgültig akzeptiert werden.

Artikel 9. Verantwortung von MAGILEADS

MAGILEADS haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, die dem Kunden entstehen und die sich aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages und seinen Folgen ergeben können. Unter indirekten Schäden sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, entgangene Gewinne oder Gewinne, Datenverluste, Chancenverluste, Handelsschäden, die Folgen von Klagen oder Ansprüchen Dritter gegen den Kunden zu verstehen, ungeachtet der Tatsache, dass MAGILEADS auf die Möglichkeit ihres Eintretens hingewiesen worden wäre.

In jedem Fall ist die Haftung von MAGILEADS für Schäden, die dem Kunden aus welchem Grund auch immer und unabhängig von der geltend gemachten und zugrunde gelegten Rechtsgrundlage entstehen, für alle Schäden zusammengenommen und kumuliert, ausdrücklich auf folgende Beträge beschränkt: Wenn diese Schäden mit der Implementierung oder dem Einsatz der Softwarelösung zusammenhängen, das Zweifache (2) der Kosten, die mit der Inbetriebnahme der Lösung verbunden sind: Kosten für die Inbetriebnahme, spezifische Entwicklungen und Beratung. Die Höhe der Kosten für Lizenzgebühren und Schulungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Diese Klausel wird von MAGILEADS als wesentlich und entscheidend angesehen, so dass sie ohne sie nicht kontrahieren kann. Der Kunde verpflichtet sich, MAGILEADS schriftlich zu informieren, falls die Garantiesummen nicht ausreichen, um ihn gegen jedes Risiko, das für seine Daten und/oder sein Geschäft eingegangen wird, abzusichern.

Die Kundin oder der Kunde muss dann einen zusätzlichen Versicherungsdienst abschließen, um ihr oder ihm ausreichende Sicherheiten zu bieten.

Artikel 10. Allgemeine Garantien

MAGILEADS garantiert ausdrücklich, dass die bestellten Produkte und Dienstleistungen den Vertragsdokumenten entsprechen.

MAGILEADS garantiert dem Kunden, dass alle Leistungen, Softwarelösungen, Dokumentationen oder andere Elemente, die einem geistigen oder gewerblichen Eigentumsrecht unterliegen, das einer dritten Partei oder ihm selbst gehört, und die er nutzt oder zur Verfügung stellt, keine Verletzung der geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte Dritter darstellen.

Falls die gesamte oder ein Teil der von MAGILEADS erbrachten Leistung als Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums, als unlauterer Wettbewerb oder als sonstige Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums anerkannt wird, muss MAGILEADS entweder das Recht des Kunden erwirken, die Nutzung der IT-Leistungen, die Gegenstand der betreffenden Klage sind, fortzusetzen, oder diese durch gleichwertige Elemente ersetzen, die nicht die vorgeworfene Rechtsverletzung darstellen, oder die Leistungen ändern, um die genannte Rechtsverletzung zu vermeiden.

Die Gewährleistungspflicht gilt nicht für den Fall, dass der Kunde selbst Änderungen an der Softwarelösung vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen.

Der Kunde garantiert, dass er die erforderlichen Genehmigungen eingeholt hat, wenn er MAGILEADS im Rahmen der Erbringung der Leistungen darum bittet, eine Softwarelösung, Dokumentation oder ein anderes Element zu nutzen, das durch ein geistiges oder gewerbliches Eigentumsrecht eines Dritten abgedeckt ist.

Der Kunde stellt MAGILEADS von allen damit zusammenhängenden Klagen, Ansprüchen, Verletzungsklagen oder Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs frei und übernimmt gegebenenfalls alle Beträge, Kosten und Ausgaben, die sich auf solche Verstöße beziehen und von MAGILEADS getragen werden.

Artikel 11. Datenschutz

Definition von vertraulichen Informationen

Im Rahmen dieses Vertrags umfasst der Begriff « Vertrauliche Informationen » alle Informationen, Daten und Dokumente jeglicher Art einer Partei, die der anderen Partei schriftlich, mündlich oder auf andere Weise übermittelt oder zur Kenntnis gebracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle technischen, kommerziellen, strategischen, finanziellen Informationen, Studien, Spezifikationen, Software, Komponenten, Produkte und Ausrüstung.

Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder öffentlich erhoben werden, ohne dass eine vertragliche oder gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtung verletzt wird.

Schutz vertraulicher Informationen

Die Partei, die die vertraulichen Informationen erhält, verpflichtet sich gegenüber der anderen Partei, die vertraulichen Informationen zu schützen, streng vertraulich zu behandeln und dann mit Sorgfalt zu behandeln.

Jede Offenlegung der Vertraulichen Informationen gegenüber Dritten ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei untersagt.

Intern, d. h. innerhalb der vertragschließenden Unternehmen, dürfen vertrauliche Informationen nur an Personen weitergegeben werden, die davon Kenntnis haben müssen, und nur zu den Zwecken, zu denen sie offengelegt wurden.

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab dem Datum, an dem die Beziehung zwischen den Parteien aus irgendeinem Grund endet.

Sensible Daten

Bei der Übermittlung von sogenannten « sensiblen » Daten wird der Kunde MAGILEADS formell schriftlich benachrichtigen, damit die Verarbeitung dieser Daten einer besonderen Kontrolle unterliegt.

MAGILEADS wird geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um diese « sensiblen » Daten zu schützen, die dann ein höheres Schutzniveau genießen, insbesondere im Rahmen der Datenübertragung über das Netzwerk.

Die Durchführung außergewöhnlicher Schutzverfahren kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

Autorisierte Dritte

MAGILEADS ist ausdrücklich berechtigt, alle vertraulichen Informationen in Bezug auf die Dienstleistungen mit Dritten auszutauschen, die vom Kunden aufgrund ihrer eigenen Aufgaben namentlich benannt wurden, wie z.B. Wirtschaftsprüfer, IT-Dienstleister, Partner und/oder Investoren, Berater, Logistikdienstleister, etc.

Der Kunde wird MAGILEADS schriftlich über jede Einschränkung, die er in dieser Klausel vorzunehmen gedenkt, informieren.

Der Kunde haftet für die Verarbeitung der Vertraulichen Informationen durch diese Dritten in gleicher Weise wie für sich selbst.

Werbung und Promotion

Der Kunde ermächtigt MAGILEADS ausdrücklich, sich auf die ihm erbrachten Dienstleistungen zu berufen, und gestattet in diesem Rahmen die Reproduktion seines Logos und seiner Marke in jeglicher Werbung, Kommunikation und in jeglichem Medium.

Artikel 12. Sicherheit

MAGILEADS setzt technische und organisatorische Maßnahmen ein, um den Zugriff auf oder die betrügerische Verwendung von Daten, die an MAGILEADS übermittelt werden, zu verhindern und deren Verlust, Veränderung und/oder Zerstörung vorzubeugen.

Verfahren zur Sicherung

MAGILEADS sichert die vom Kunden für seine Geschäftstätigkeit gespeicherten Daten regelmäßig und redundant gemäß Artikel 34 des Gesetzes Nr. 28-17 vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheiten, das Folgendes vorsieht: ». Der für die Verarbeitung Verantwortliche muss angesichts der Art der Daten und der von der Verarbeitung ausgehenden Risiken alle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um die Sicherheit der Daten zu wahren und insbesondere zu verhindern, dass sie verzerrt oder beschädigt werden oder dass unbefugte Dritte Zugang zu ihnen erhalten. (…) « .

Um diese Vorkehrungen zu ergänzen, muss der Kunde ein unabhängiges, wiederkehrendes und zuverlässiges Backup-Verfahren implementieren, indem er die Extraktionsfunktionen nutzt, die ihm durch die Softwarelösung oder über den Kundenbereich zur Verfügung gestellt werden.

Zugang zu Software und/oder zum Kundenbereich

Die Zugangsdaten für den Zugriff auf die Softwarelösung und/oder den Kundenbereich müssen vom Kunden definiert oder neu definiert werden. Diese Kennungen sind persönlich und vertraulich.

Die Kundin/der Kunde ist voll verantwortlich für die Verwendung der Benutzerkennungen und die Aufbewahrung der zugehörigen Zugangscodes und übernimmt die Verantwortung für die Sicherheit ihrer/seiner Computerausrüstung.

Artikel 13. Betriebsdaten

Die von MAGILEADS im Auftrag des Kunden betriebenen, verarbeiteten, gehosteten, gesicherten oder gespeicherten Daten bleiben das Eigentum des Kunden.

Der Zugang zu den Daten ist ausschließlich dem Kunden vorbehalten. Der Kunde ist jedoch darüber informiert und akzeptiert, dass MAGILEADS auch auf diese Daten ausschließlich zu den Zwecken zugreift, die mit der Ausführung ihres Auftrags und der Verbesserung der Qualität ihrer Dienstleistungen verbunden sind.

Der Kunde ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich und behält die volle Kontrolle über die Daten, auf die MAGILEADS im Rahmen der vertraglichen Beziehungen zugreifen kann.

MAGILEADS handelt nur als Auftragsverarbeiter im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen über den Schutz personenbezogener Daten, zu deren Einhaltung er sich verpflichtet.

MAGILEADS verpflichtet sich, an den vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien keine Handlungen vorzunehmen, die eine Verletzung von Rechten oder eine Fälschung darstellen könnten.

MAGILEADS verpflichtet sich, die im Computersystem enthaltenen personenbezogenen Daten nicht für eigene Zwecke oder für Dritte zu verwerten oder zu nutzen.

Der Kunde sorgt selbst für alle Anmeldungen und/oder administrativen Schritte (insbesondere alle Anmeldungen bei der CNIL), die für die Sammlung und Speicherung von persönlichen Daten, die er über die IT-Lösung eingibt, erforderlich sind.

Der Kunde stellt MAGILEADS von allen Klagen oder Ansprüchen frei, die sich auf die Nutzung der Softwarelösung durch den Kunden selbst oder durch Dritte, denen er Zugang gewährt hat, beziehen, und trägt gegebenenfalls alle Beträge, Kosten und Ausgaben, die sich auf solche Verstöße beziehen und von MAGILEADS getragen werden.

Artikel 14. Verantwortung der Klientin/des Klienten

Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfüllung des Vertrags eine aktive Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und MAGILEADS sowie die Erteilung von loyalen Informationen erfordert.

Der Kunde verpflichtet sich, MAGILEADS alle Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind, sowie alle organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um die Zusammenarbeit seines Personals mit dem von MAGILEADS zu gewährleisten.

Der Kunde muss alle Mittel einsetzen, die für den Erfolg seines Projekts erforderlich sind, und zwar insbesondere :

  • Ernennung eines Projektleiters mit Entscheidungsbefugnis in Bezug auf die von MAGILEADS vorgeschlagenen Lösungen ;
  • Schließen Sie einen Dienstleistungsvertrag ab, der Ihren Bedürfnissen entspricht ;
  • Für die Ausbildung seiner/ihrer Mitarbeiter/innen sorgen.

Sollte der Projektmanager nicht mehr für die Betreuung des Projekts zur Verfügung stehen oder sollte der Projektmanager das Unternehmen des Kunden verlassen, verpflichtet sich der Kunde, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Mangel zu beheben, einschließlich der Benennung eines neuen Ansprechpartners und der Neuorganisation von Schulungen.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, wenn die Leistungen ganz oder teilweise beim Kunden erbracht werden, den Mitarbeitern von MAGILEADS Arbeitsbedingungen zu bieten, die ihren Bedürfnissen entsprechen.

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde auch für die Abnahme der Softwarelösung verantwortlich.

Der Kunde erkennt an, dass er über die Notwendigkeit informiert wurde, sich von MAGILEADS oder einem anderen Fachmann seiner Wahl unterstützen zu lassen, wenn er der Meinung ist, dass er nicht in der Lage ist, die Testverfahren vor der Inbetriebnahme der IT-Lösung durchzuführen.

Artikel 15. Versicherung

Jede Partei haftet für direkte und nachweisbare Verluste und/oder Schäden, die sie der anderen Partei aufgrund einer mangelhaften Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag zufügt.

Jede Partei erklärt, dass sie bei einer notorisch solventen Gesellschaft versichert ist und alle Versicherungspolicen auf dem neuesten Stand hält, um alle Schäden abzudecken, die der anderen Partei oder einem Dritten aufgrund der Verpflichtungen aus diesem Vertrag entstehen.

Die abgeschlossenen Versicherungspolicen müssen notwendigerweise mindestens die folgenden Schäden abdecken:

  • Traditionelle Haftpflichtversicherung: Räumlichkeiten, Personen, Personenunfälle usw.
  • Computerhaftpflicht: Computersystem, Daten, Betriebsverlust.

Jede Partei wird dies auf erstes Verlangen der anderen Partei begründen.

Artikel 16. Kündigung / Aussetzung

Kündigung außerhalb von Verstößen

Der Kunde kann, sofern er seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, den vorliegenden Vertrag ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von einem (1) Monat per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail an compta@magileads.com kündigen. In diesem Fall ist keine Rückerstattung durch MAGILEADS geschuldet. Der Kunde verpflichtet sich, alle Beträge und Kosten, die ihm im Rahmen dieses Vertrags noch entstehen, sofort zu bezahlen.

MAGILEADS kann diesen Vertrag zu jedem Zeitpunkt seiner Ausführung von Rechts wegen und ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs (6) Monaten per Einschreiben mit Rückschein kündigen. MAGILEADS verpflichtet sich, dem Kunden den anteiligen Preis zu erstatten, der für den nicht erfüllten Zeitraum des Vertrags gezahlt wurde.

Kündigung bei Nichterfüllung

Falls eine der Parteien eine ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt und dies nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einem von der beschwerdeführenden Partei versandten Einschreiben mit Rückschein, in dem die betreffenden Verstöße mitgeteilt werden, behoben wird, wird der Vertrag von Rechts wegen gekündigt, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, die gegen die säumige Partei geltend gemacht werden könnten.

Als Zustellungsdatum für das Schreiben, in dem die betreffenden Verstöße aufgeführt sind, gilt das Datum der ersten Einsendung, bei Einschreiben mit Rückschein das Datum der ersten Einsendung, andernfalls das Datum des Poststempels.

Der vorliegende Vertrag kann im Falle höherer Gewalt von Rechts wegen gekündigt werden.

Artikel 17. Umkehrbarkeit

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, verpflichtet sich MAGILEADS, nach Wahl des Kunden alle ihm gehörenden Daten zurückzugeben oder zu vernichten.

Die Rückgabe oder Vernichtung erfolgt innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt eines per Einschreiben mit Rückschein gestellten Antrags.

Im Falle einer Rückgabe werden die Daten dem Kunden in einem Standardformat übermittelt, das in einer gleichwertigen Umgebung lesbar ist. Dennoch wird zwischen den Parteien vereinbart, dass MAGILEADS weder die Kompatibilität des Ausgabeformats mit der Computeranwendung des Kunden, die für den Empfang der Daten bestimmt ist, noch die Integrationszeit der genannten Daten garantiert.

Auf Wunsch und gegen Berechnung einer Zusatzleistung kann MAGILEADS den Kunden unterstützen, um die Übernahme der Daten zu erleichtern.

Diese Unterstützungsleistungen werden zum jeweils gültigen Tarif in Rechnung gestellt.

Der Kunde ist darüber informiert und stimmt zu, dass MAGILEADS alle seine Daten nach Ablauf eines (1) Monats nach der Kündigung eines von MAGILEADS bereitgestellten Produkts oder Dienstes löscht, wenn kein Antrag auf Rückgabe gestellt wird.

Artikel 18. Keine Beantragung von Personal

Der Kunde verzichtet darauf, ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung von MAGILEADS einen Mitarbeiter von MAGILEADS, der an der Erbringung der Dienstleistungen beteiligt ist oder beteiligt werden soll, direkt oder über eine zwischengeschaltete Person einzustellen oder zu beschäftigen, selbst wenn die ursprüngliche Bewerbung von dem Mitarbeiter selbst veranlasst wurde.

Dieser Verzicht gilt für die gesamte Laufzeit des vorliegenden Vertrags und für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Fälligkeit jeder von MAGILEADS erbrachten Leistung.

Für den Fall, dass der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, verpflichtet er sich, MAGILEADS insbesondere für die Ausgaben für Auswahl, Einstellung, Schulungskosten und Schäden, die sich aus bereits eingegangenen Verpflichtungen ergeben, zu entschädigen, indem er ihr unverzüglich einen Pauschalbetrag ohne Steuern, zuzüglich Mehrwertsteuer, in Höhe des Dreifachen (3) des neuen Bruttojahresgehalts der betreffenden Person oder, falls dieses höher ist, des Dreifachen (3) ihres früheren Bruttojahresgehalts zahlt.

Artikel 19. Geistiges Eigentum

Der Kunde ist und bleibt Eigentümer aller Daten, die er über die Anwendungsdienste im Rahmen des Vertrags nutzt.

MAGILEADS ist und bleibt Inhaber der Eigentumsrechte an allen Elementen der dem Kunden zur Verfügung gestellten Anwendungsdienste und Lösungen sowie ganz allgemein an der im Rahmen des Vertrags implementierten oder entwickelten IT-Infrastruktur.

Der Vertrag verleiht dem Kunden keine Eigentumsrechte an den Lösungen. Die vorübergehende Bereitstellung der Lösungen unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen darf nicht als Abtretung irgendeines Rechts auf geistiges Eigentum zugunsten des Kunden im Sinne des französischen Gesetzes über geistiges Eigentum analysiert werden.

Der Kunde darf kein Element der Software oder jegliche Dokumentation, die sich auf die Software bezieht, mit irgendwelchen Mitteln, in irgendeiner Form oder auf irgendeinem Medium reproduzieren.

Artikel 20. Verschiedene

Kein Verzicht

Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass jede Duldung oder jeder Verzicht einer der Parteien bei der Umsetzung aller oder eines Teils der im Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen, unabhängig von der Form, Häufigkeit oder Dauer, nicht als Änderung des Vertrags gilt und kein Recht begründen kann.

Teilbarkeit von Klauseln

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags aufgrund einer geltenden Rechtsvorschrift oder eines rechtskräftigen Gerichtsurteils ungültig sein, so gilt sie als nicht geschrieben, ohne dass der Vertrag dadurch ungültig wird oder die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen beeinträchtigt wird. Die Tatsache, dass eine der Parteien die Anwendung einer Klausel des Vertrags nicht einfordert oder deren Nichterfüllung, sei es dauerhaft oder vorübergehend, billigt, kann nicht als Verzicht dieser Partei auf die Rechte ausgelegt werden, die sich für sie aus dieser Klausel ergeben.

In diesem Fall müssen die Parteien die ungültige Bestimmung soweit wie möglich durch eine gültige Bestimmung ersetzen, die dem Geist und dem Zweck der Vertragsbedingungen entspricht.

Titel

Die Überschriften der Artikel dieser Vereinbarung dienen lediglich dazu, die Bezugnahme zu erleichtern, und haben für sich genommen keinen vertraglichen Wert oder eine besondere Bedeutung.

Änderungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können sich jederzeit ändern. Jede neue Bestellung bedeutet, dass Sie die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll und ganz akzeptieren.

Benachrichtigungen

Alle an MAGILEADS gerichteten Briefe müssen an die Adresse des Firmensitzes gerichtet sein: 40 rue de plaisance – 75014 Paris – Frankreich.

Zirkulation des Vertrags

Da der vorliegende Vertrag « intuitu personae » abgeschlossen wurde, ist es den Parteien einerseits untersagt, aus irgendeinem Grund und in irgendeiner Form, entgeltlich oder unentgeltlich, den Vertrag oder irgendwelche ihrer Rechte und Pflichten an einen Dritten zu übertragen und andererseits, einen Dritten mit der Erfüllung aller oder eines Teils ihrer vertraglichen Pflichten zu beauftragen.

Computerbeweise

Sofern nicht anders bewiesen, stellen die von MAGILEADS über ihre WEB-Seite www.magileads.eu und/oder die Softwarelösung aufgezeichneten Daten den Beweis für die zwischen MAGILEADS und dem Kunden getätigten Transaktionen dar.

Artikel 21. Gerichtsstand – Gesetz Anwendbar

Der vorliegende Vertrag unterliegt dem französischen Recht, auch wenn eine der Parteien eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt und/oder die Leistungen ganz oder teilweise im Ausland erbracht werden.

Vor jeder gerichtlichen Klage vereinbaren die Parteien, eine gütliche Lösung durch Schlichtung oder Verhandlung zu suchen.

Falls die Suche nach einer gütlichen Lösung scheitert, unterliegt jede Streitigkeit über die Bildung, Auslegung oder Erfüllung des vorliegenden Vertrags, selbst in dringenden Fällen, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von PARIS, unabhängig davon, ob mehrere Beklagte vorhanden sind oder nicht oder ob eine Garantieleistung gefordert wird. Diese Zuständigkeit gilt auch für einstweilige Verfügungen.

SERVICE LEVEL AGREEMENT (SLA)

Präambel

MAGILEADS ist auf die Bereitstellung von IT-Dienstleistungen im SaaS-Modus spezialisiert. Die Liste der IT-Dienste und Anwendungsprogramme, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden können, wurde dem Kunden auf der Website des Unternehmens, www.magileads.eu oder bei der Übermittlung eines Geschäftsvorschlags zur Kenntnis gebracht.

Die von MAGILEADS angebotenen Dienste sind aus der Ferne über das Internet zugänglich.

Der Kunde möchte eine externe IT-Lösung für die eigenen Bedürfnisse seines Unternehmens nutzen.

Glossar

Software als Dienstleistung: Die Begriffe « Software as a Service », « Software as a Service », « Abonnementdienst », « Software », « Anwendung » beziehen sich auf Software, die über ein Abonnement bereitgestellt wird und Dienstleistungen beinhaltet.
Hauptdienst und Zusatzdienst: Ein Hauptdienst bezeichnet einen Dienst, der unabhängig von anderen Diensten selbstständig betrieben werden kann.

Ein Zusatzdienst (oder neuer Dienst) ist notwendigerweise an einen Hauptdienst angehängt: Option oder Zusatzmodul zum Beispiel.

Benutzerberechtigungen: « Benutzerberechtigungen » sind Einstellungen, die einen Benutzer betreffen und seine Rechte und Befugnisse in der Anwendung erweitern oder einschränken.
Nutzer: Bezeichnet jede Person, die auf die Softwarelösung zugreift.
Administratorbenutzer: Bezeichnet einen Anwendungsbenutzer mit erweiterten oder vollständigen Benutzerrechten für die Software.
Endbenutzer / Benutzerzugang / Benutzerkonto: Bezeichnet die Angestellten oder jede andere natürliche oder juristische Person, der der Kunde Zugangsdaten anvertraut hat, die den Zugriff auf die Softwarelösung ermöglichen.
Benutzerkennungen: Bezeichnen die eigene Benutzerkennung (Login) und das Passwort für die Anmeldung (Password).
Betriebsdaten: Bezeichnet die von der Anwendung eingegebenen und erzeugten Daten.
Gespeicherte Dateien: Bezeichnet jede Datei, die zur Speicherung in der Anwendung heruntergeladen wurde und deren Original vom Kunden aufbewahrt wird.
Erstbestellung und Zusatzbestellung: Eine Erstbestellung ist die Bestellung einer Hauptdienstleistung mit oder ohne Zusatzdienstleistungen.

Ein Zusatzauftrag ist ein Folgeauftrag über zusätzliche Dienstleistungen.

Artikel 1. Objekt

Diese Besonderen Geschäftsbedingungen gelten für die Lieferung von SaaS-Software durch MAGILEADS an Geschäftskunden, ungeachtet der Klauseln, die in den Dokumenten des Kunden enthalten sein können, insbesondere in seinen Allgemeinen Einkaufsbedingungen.

Die Nutzung der von MAGILEADS vertriebenen SaaS IT-Lösungen durch den Kunden führt zwangsläufig zur Annahme der vorliegenden Bedingungen. Jede Änderung dieser Bestimmungen ist dem Kunden gegenüber wirksam, sobald sie ihm mitgeteilt wird, und zwar auf welchem Wege auch immer.

Artikel 2. Bestellung und Lieferung von Abonnements

Aktivierung der Anwendung

Nach Eingang der Bestellung bei MAGILEADS erhält der Kunde per E-Mail die Richtlinien sowie einen Benutzernamen und ein Passwort, mit denen er auf die Anwendung zugreifen kann.

Das Datum, an dem die Richtlinien zur Verfügung gestellt werden, wird als Lieferdatum der bestellten Dienstleistung anerkannt.

Ab dem Zeitpunkt der Erteilung des Passworts ist MAGILEADS nicht mehr für dieses verantwortlich. Die Kundin/der Kunde wird daher aufgefordert, sie/ihn unverzüglich zu ändern.

Erstellung zusätzlicher Benutzerkonten

Im Rahmen der Nutzung der von MAGILEADS bereitgestellten Anwendungen kann der Nutzer die Möglichkeit haben, neue Benutzerzugänge zu erstellen.

Diese Nutzerzugänge werden ab ihrer Aktivierung nach den geltenden Tarifbedingungen berechnet.

Aktivierung von Zusatzdiensten

Im Rahmen der Nutzung der von MAGILEADS bereitgestellten Anwendungen kann der Nutzer die Möglichkeit haben, zusätzliche Dienste zu aktivieren.

Diese neuen Dienste werden nach ihrer Aktivierung gemäß den geltenden Tarifbedingungen in Rechnung gestellt.

Berechtigungen von Nutzern

Der Kunde ist allein verantwortlich für die Verteilung von Benutzerzugängen und die Vergabe von Berechtigungen innerhalb der bereitgestellten Anwendungen, insbesondere wenn diese Zugänge das Auslösen solcher zusätzlichen Befehle ermöglichen.

Artikel 3. Finanzielle Bedingungen

Als Gegenleistung für das Recht, die MAGILEADS-Software in Verbindung mit Support- und Wartungsdiensten zu nutzen, muss der Kunde eine Gebühr entrichten, die auch als Abonnement bezeichnet wird.

Die Häufigkeit der Rechnungsstellung für dieses Abonnement wird an die Verpflichtungsdauer des abonnierten Dienstes angepasst.

Alle Abonnements werden im Nachhinein in Rechnung gestellt. Das Abonnement muss per automatischer monatlicher Abbuchung oder per wiederkehrender Zahlung per Kreditkarte bezahlt werden. Die Zahlungsarten Scheck, Überweisung oder Verwaltungsanweisung müssen per E-Mail an die Verwaltungsabteilung unter compta@magileads.com angefordert und vorab von MAGILEADS akzeptiert werden.
Die Garantien, die MAGILEADS im Hinblick auf die Sicherheit der Transaktionen gewährt, sind identisch mit den Garantien, die MAGILEADS vom Herausgeber der Zahlungssysteme erhält.

Sofern der Kunde keine gegenteiligen Angaben macht, werden die elektronischen Verzeichnisse, die in den Computersystemen von MAGILEADS und seinen Partnern unter angemessenen Sicherheitsbedingungen aufbewahrt werden, als Beweis für die Mitteilungen, Bestellungen, Bestätigungen und Zahlungen zwischen dem Kunden und MAGILEADS angesehen.

Diese Informationen sind zwischen den Parteien verbindlich, es sei denn, der Kunde erbringt einen schriftlichen Gegenbeweis.

Die ausgestellten Rechnungen sind sofort im Kundenbereich verfügbar, der über die Internetseite von MAGILEADS zugänglich ist, auf den nur der Kunde Zugriff hat und dessen Zugangsdaten nur ihm bekannt sind.

Rechnungen sind sofort nach ihrer Ausstellung zahlbar.

Sobald die Zahlung des Abonnementpreises durch den Kunden nicht bis zum vorgesehenen Datum erfolgt ist, kann MAGILEADS nach eigenem Ermessen die Ausführung des Vertrags aussetzen.

Die Aussetzung des Dienstes führt nicht dazu, dass die Rechnungsstellung eingestellt wird. Um sein Konto zu reaktivieren, muss der Kunde von seinem Kundenbereich aus per Kreditkarte den gesamten Betrag, der MAGILEADS geschuldet wird, bezahlen.

Artikel 4. Dauer der Verpflichtung

Abonnement

Das Abonnement des Dienstes, das mit einer kostenlosen Testphase beginnen kann, wird nach Ablauf jedes Zeitraums automatisch verlängert. Jede angefangene Periode wird in voller Höhe berechnet.

Erneuerung

Die Vertragsverlängerung erfolgt stillschweigend und automatisch, es sei denn, der Kunde kündigt den Vertrag unter Einhaltung der hier angegebenen Bestimmungen. Bei der Verlängerung wird die Vertragslaufzeit um den Zeitraum verlängert, der dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum entspricht.

Zusätzliche Bestellung

Die zusätzliche Bestellung eines/mehrerer zusätzlichen Nutzerkontos/-konten ändert nichts an der ursprünglichen Verpflichtungsdauer. Diese Konten unterliegen einer Verpflichtung von 1 (einem) Monat.

Die zusätzliche Bestellung von Zusatzdiensten unterliegt einer zeitlichen Verpflichtung, die je nach abonniertem Dienst variieren kann. Der Kunde wird bei seiner Bestellung über die Dauer dieser Verpflichtung informiert, standardmäßig beträgt sie einen Monat.

Wenn diese Dauer die Dauer der Verpflichtung, der der Hauptdienst unterliegt, übersteigt, wird die Verpflichtung zum Hauptdienst entsprechend verschoben.

Artikel 5. Zugang zur Lösung

Die SaaS-Lösung ist über das Internet unter einer von MAGILEADS bereitgestellten URL-Adresse verfügbar. Wenn der Kunde eine URL-Adresse angibt, ergänzt diese die bereits von MAGILEADS bereitgestellte URL-Adresse. Beide URLs funktionieren gleichzeitig.

Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm angegebene URL ordnungsgemäß funktioniert. Er muss sicherstellen, dass seine Einstellungen den Richtlinien von MAGILEADS entsprechen.

MAGILEADS behält sich das Recht vor, die Nutzung einer vom Kunden angegebenen URL zu verweigern.

Artikel 6. Software-Kompatibilität

Um die SaaS-Lösungen nutzen zu können, muss der Kunde über eine angemessene Computerhardware und eine Internetverbindung von ausreichender Qualität verfügen.

Sofern nicht anders angegeben, beschränken sich die Garantien, die dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden, auf die nachfolgend beschriebene Referenzumgebung:

  • Computer mit mindestens einem 2-GHz-Prozessor, 4 GB RAM und 64 MB Grafikspeicher ;
  • Bildschirm mit einer Auflösung von mindestens 1024 mal 768 Pixeln ;
  • Internetverbindung vom Typ ADSL, Kabel oder Glasfaser
  • Betriebssystem MS Windows, Mac OS oder Linux
  • Internetbrowser Google oder Firefox in der neuesten Version

Wenn das Datenblatt der Software die Kompatibilitätskriterien erweitert, dienen diese Angaben nur der Information und MAGILEADS kann dafür nicht haftbar gemacht werden.

Wenn das Datenblatt der Software die Kompatibilitätskriterien einschränkt, werden diese Hinweise als verbindlich angegeben und der Kunde muss sich bei der Nutzung der Software an sie halten.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass MAGILEADS die technische Entwicklung von Internetbrowsern nicht kontrolliert. Im Falle einer Inkompatibilität der Software mit dem Browser, die auf eine Weiterentwicklung des Browsers zurückzuführen ist, hat MAGILEADS dreißig (30) Tage Zeit, die Software entsprechend weiterzuentwickeln.

Im Falle einer technischen Unmöglichkeit kann MAGILEADS die Voraussetzungen für die Anwendung ändern.

Artikel 7. Technische Ressourcen, Datenvolumen

Das Hosting der von MAGILEADS bereitgestellten SaaS-Lösung ist durch materielle Ressourcen gekennzeichnet, insbesondere durch den von den Dateien des Kunden verbrauchten Festplattenspeicher, den von seinen Daten genutzten Speicherplatz, die Rechenleistung und die Bandbreite.

Die Quoten und Einschränkungen für die Nutzung dieser Hardware-Ressourcen sind in der Beschreibung der gewählten SaaS-Lösung angegeben und hängen von der Anzahl der gemeldeten Nutzerzugänge ab.

Um die Verarbeitung der Daten des Kunden zu gewährleisten, können Quoten und Beschränkungen der Menge eines bestimmten Datentyps, die verarbeitet werden, angewendet werden, die in der Beschreibung der gewählten SaaS-Lösung angegeben sind.

Wird eine dieser Quoten nicht eingehalten, muss die Kundin/der Kunde einen Dienst abonnieren, der ihrem/seinem Verbrauch entspricht.

Artikel 8. Sicherheit

Der Kunde ist allein und vollständig verantwortlich für die Verwendung, Aufbewahrung und Geheimhaltung der Kennungen und Passwörter, die den Zugriff auf die von MAGILEADS gelieferte Software ermöglichen.

Der Kunde ist für die Definition seiner eigenen IT-Sicherheitspolitik verantwortlich und muss diese durch organisatorische und materielle Mittel umsetzen, die an seine Herausforderungen angepasst sind.

Hacking oder betrügerischer Zugriff

Im Falle von Hacking oder betrügerischem Zugriff auf die Software kann MAGILEADS den Zugang nach eigenem Ermessen, sofort und ohne Vorankündigung sperren.

Diese Unterbrechung begründet keinen Anspruch auf Entschädigung zugunsten des Kunden.

Artikel 9. Speichern

Betriebsdaten

Im Rahmen seiner Dienstleistungen sichert MAGILEADS alle 48 Stunden die Betriebsdaten des Kunden.

MAGILEADS verpflichtet sich, die Wiederherstellung eines Backups wie folgt durchzuführen:

  • Kostenlos, im Falle eines technischen Problems, das MAGILEADS zuzuschreiben ist ;
  • Im Rahmen einer zusätzlichen Leistung, die aus anderen Gründen (bei Bedienungsfehlern, böswilliger Nutzung der Lösung usw.) zum geltenden Tarif in Rechnung gestellt wird.

Im Rahmen der kostenlosen Wiederherstellung einer Datensicherung stellt MAGILEADS die gesamte Datensicherung wieder her und kann Anfragen zur teilweisen Wiederherstellung von Daten nicht nachkommen.

Speichern von Dateien

Im Zusammenhang mit Dateien, die vom Kunden in die SaaS-Lösung importiert werden, ist der Kunde dafür verantwortlich und macht es zu seiner persönlichen Angelegenheit, die Originaldateien auf einem unabhängigen Computersystem aufzubewahren.

Test-, Lern- oder kostenlose Apps

Die in diesen Anwendungen enthaltenen Daten werden nicht gespeichert und unterliegen auch nicht den von MAGILEADS bereitgestellten Garantien.

Artikel 10. Verpflichtung zur Verfügbarkeit

Zugang zu den Diensten

MAGILEADS stellt dem Kunden die SaaS-Software über das Internet an 7 Tagen pro Woche und 24 Stunden pro Tag zur Verfügung.

MAGILEADS behält sich jedoch das Recht vor, den Zugang zur SaaS-Lösung ganz oder teilweise zu beschränken, um die Wartung der SaaS-Lösung sicherzustellen.

MAGILEADS wird den Kunden über derartige Vorgänge in geeigneter Weise informieren.

Maximale Rate der Nichtverfügbarkeit der Software

Die maximale monatliche Ausfallzeit der Software ist auf 1% (ein Prozent) der Zeit festgelegt.

Wartungszeiten, die zwischen 20 Uhr und 8 Uhr durchgeführt werden, werden nicht auf diese Maßnahme angerechnet.

MAGILEADS haftet nicht für Schwierigkeiten beim Zugriff auf die SaaS-Lösungen aufgrund von Störungen des Internetnetzwerks.

Strafen

Bei Überschreitung dieser Nichtverfügbarkeitstoleranz ist der Kunde berechtigt, von MAGILEADS die Zahlung einer Vertragsstrafe zu verlangen.

Für jede Stunde Nichtverfügbarkeit, die über den festgelegten monatlichen Höchstsatz hinausgeht, beträgt die fällige Strafe 1/100 der Monatsrechnung für den betreffenden Dienst in dem Monat, in dem die Überschreitung festgestellt wurde.

Die Höhe dieser Strafe darf nicht höher sein als der Betrag der Monatsrechnung.

Messung der Verfügbarkeitsrate

MAGILEADS setzt Verfahren zur Kontrolle der Verfügbarkeitsrate ein und verpflichtet sich, die aus dieser Kontrolle resultierenden Informationen wahrheitsgemäß zu kommunizieren.

Falls der Kunde die von MAGILEADS ermittelten Messwerte bestreitet, kann er eine kontradiktorische Kontrolllösung einführen, sofern er MAGILEADS 7 (sieben) Tage im Voraus darüber informiert.

Alle Kosten, die mit dieser Prüfung verbunden sind, werden von der Kundin/dem Kunden getragen.

Artikel 11. Verpflichtung zur Flüssigkeit

Verpflichtung zu einem reibungslosen Dienstablauf

MAGILEADS verpflichtet sich, eine für den Nutzer angemessene Antwortzeit in Bezug auf die Flüssigkeit des Dienstes einzuhalten.

Diese angemessene Antwortzeit wird anhand der technischen Beschränkungen des genutzten Dienstes und der Häufigkeit, mit der er aufgerufen wird, beurteilt.

Bei der Anzeige von aktuellen Seiten muss eine maximale durchschnittliche Verzögerung von 5 (fünf) Sekunden von der Anwendung eingehalten werden.

Bei der Anzeige von Suchergebnissen muss eine maximale durchschnittliche Verzögerung von 10 (zehn) Sekunden von der Anwendung eingehalten werden.

Ausgenommen von dieser maximalen Durchschnittszeit sind die Seiten :

  • die den Import oder Export von Daten ermöglichen,
  • der Anzeige der Ergebnisse der erweiterten Suche,
  • zur Anzeige von Übersichtstabellen oder Statistiken,
  • Dateien herunterzuladen,
  • der Stapelverarbeitung.

Diese Verpflichtungen können MAGILEADS nur entgegengehalten werden, wenn der Kunde die im Vertrag festgelegten Quoten und Beschränkungen strikt einhält.

Messung des Dienstflusses

MAGILEADS setzt Verfahren zur Kontrolle des reibungslosen Ablaufs der Dienste ein und verpflichtet sich, die aus dieser Kontrolle hervorgehenden Informationen wahrheitsgemäß mitzuteilen.

Die Messung des Dienstflusses erfolgt anhand von 10 aufeinanderfolgenden Messungen im Abstand von mindestens 1 Stunde über einen Zeitraum von maximal 24 Stunden.

Falls der Kunde die von MAGILEADS erhobenen Maßnahmen bestreitet, kann er die Durchführung eines kontradiktorischen Kontrollverfahrens beantragen.

Alle Kosten, die mit dieser Prüfung verbunden sind, werden von der Kundin/dem Kunden getragen.

Im Falle eines nachgewiesenen Versagens von MAGILEADS werden dem Kunden die Kosten der von MAGILEADS in Rechnung gestellten Tests vollständig erstattet und MAGILEADS muss die Anomalie innerhalb einer angemessenen Frist beheben und neue Messungen kostenlos durchführen.

Artikel 12. Anträge auf Interventionen

Um einen qualitativ hochwertigen Service zu gewährleisten, bietet MAGILEADS Benutzerunterstützung und korrektive Wartung an.

Diese Interventionen werden im Rahmen des Zugangs zum SaaS-Dienst unter den in den Supportbedingungen festgelegten Bedingungen erbracht.

Artikel 13. Drittsysteme

Im Rahmen des SaaS-Dienstes beziehen sich die Verpflichtungen von MAGILEADS nur auf die von MAGILEADS herausgegebene und gelieferte Software.

Insbesondere haftet MAGILEADS nicht für Fehlfunktionen, deren Ursache direkt oder indirekt mit einem Computersystem Dritter verbunden ist.

Artikel 14. Aktualisierungen

Kleinere Aktualisierungen

Diese Aktualisierungen betreffen kleinere Änderungen an der Anwendung und Korrekturen von Fehlfunktionen.

Geringfügige Aktualisierungen werden vom Kunden durchgeführt und erfordern keine besonderen technischen Fähigkeiten.

Größere Updates

Diese Aktualisierungen bringen neue Funktionen mit sich und verändern das Verhalten der Software manchmal erheblich.

Größere Aktualisierungen werden von MAGILEADS kostenlos oder entgeltlich durchgeführt.

Artikel 15. Kündigung

Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes einer der Parteien gegen eine der aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen kann die andere Partei sie per Einschreiben mit Rückschein auffordern, diesen Verstoß innerhalb einer Frist von maximal einem (1) Monat zu beheben, wobei das ausdrückliche Visum dieser Klausel erteilt wird.

Wird diese(r) Verstoß/Verstöße nicht innerhalb eines (1) Monats behoben, wird der Vertrag automatisch fristlos und ohne gerichtliche Formalitäten gekündigt.

Kündigung auf Initiative der Klientin/des Klienten

Wenn das Abonnement mit einer Probezeit beginnt, kann der Kunde während der gesamten Probezeit sein Abonnement jederzeit kündigen, indem er eine einfache E-Mail an die Adresse compta@magileads.com sendet. Für alle Kündigungsanträge, die vor Ablauf der Probezeit gestellt werden, gibt es keine Kündigungsfrist und es werden keine Gebühren erhoben.

In allen anderen Fällen, in denen der Kunde um die Kündigung eines Abonnements bittet, und unabhängig von den Gründen, muss er seine Kündigung per E-Mail an die Adresse compta@magileads.com richten. Die Kündigung des Abonnements unterliegt dann einer einmonatigen Kündigungsfrist. MAGILEADS hat Anspruch auf die Bezahlung der Leistungen, die bis zum Tag der tatsächlichen Kündigung erbracht wurden, die nach Ablauf der einmonatigen Kündigungsfrist erfolgt, die mit dem Erhalt des Kündigungsschreibens begonnen hat, und unter Einhaltung der Dauer Ihrer Verpflichtungen.

Kündigung auf Initiative von MAGILEADS

Die Kündigung des vorliegenden Vertrags im Falle einer vertraglichen Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen durch den Kunden führt automatisch und von Rechts wegen zur Fälligkeit aller Beträge, die der Kunde MAGILEADS schuldet, einschließlich der Beträge, die aufgrund der vertraglichen Verpflichtungen geschuldet werden, die sofort fällig werden.

Artikel 16. Rückerstattung

Die Kündigung des vorliegenden Vertrags im Falle einer vertraglichen Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen durch den Kunden führt automatisch und von Rechts wegen zur Fälligkeit aller Beträge, die der Kunde MAGILEADS schuldet, einschließlich der Beträge, die aufgrund der vertraglichen Verpflichtungen geschuldet werden, die sofort fällig werden.

Artikel 17. Schlussbestimmungen

Der Vertrag, die vorliegenden Vertragsbedingungen und alle sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen unterliegen dem französischen Recht.

Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag oder diesen Vertragsbedingungen ergeben oder damit zusammenhängen, sind die Gerichte von Paris (75, Frankreich) zuständig, unter Ausschluss aller anderen Gerichte